Zu einem Badetag in Bregenz gehören neben einem Drink beim Milchpilz, einem traumhaften Seeblick und Grillen an der Pipeline, Wochenhafen oder in Neu Amerika auch die Patrouillen des Lingg Sicherheitsdienstes. Die Securities sind meistens zu zweit unterwegs. Ihr Auftrag: Sorge tragen für ein gesittetes Miteinander. Doch was dürfen Securitys, die auch am Grünen Damm in Hard unterwegs sind, überhaupt?
1. Muss ich meinen Ausweis vorzeigen?
2. Darf mich ein Security festhalten?
Darf mich ein Security festhalten? Laut Wüschner ja, im Sinne des allgemeinen Anhalterechts gemäß Strafprozessordnung. Das heißt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Person eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, darf sie unter verhältnismäßiger Kraftanwendung festgehalten werden. Diebstahl ist zum Beispiel eine solche strafbare Handlung.
3. Darf ein Security in meinen Rucksack schauen?
Für ihr Eingreifen muss die Security immer die Gesamtsituation in Betracht ziehen. “Nur weil jemand mit einem Rucksack unterwegs ist, darf man ihn nicht festhalten”, stellt Kommandant Wüschner klar. Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht. Der Rucksack darf von der Security nicht untersucht werden, von der Polizei jedoch schon. Hier gilt das gleiche wie beim Ausweis. Eine Anzeige erstatten kann die Security nur wenn sie die Ausweisdaten bekommt. Wenn nicht, muss sie auf die Polizisten warten.
Kontrollen von Mai bis Ende September
Abschließend sagt Wünschner: “Es ist wichtig, dass die Erholungsgebiete am See für alle zugänglich sind. Deshalb prüft die Security die Einhaltung gewisser Regeln von Mai bis Ende September.” Den Ausschlag für die Kontrollen gaben einst Probleme mit zerbrochenen Glasflaschen am See.
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