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Anleger um Millionen geprellt: Fall um AWD-Finanzberater geht nach Innsbruck

Im Landesgericht Innsbruck wird der Fall zukünfig bearbeitet.
Im Landesgericht Innsbruck wird der Fall zukünfig bearbeitet. ©APA
Feldkirch - AK Vorarlberg überprüft das mögliche Fehlverhalten des AWD-Vermittlers. Der Fall des Oberländer Finanzberaters, der rund 30 Anleger um 2,5 Millionen Euro betrogen hat, schlägt hohe Wellen. Unzählige Fragen drängen sich auf: Sind neben den bisher bekannten Anlegern noch weitere Investoren betroffen? Wie hoch ist die genaue Schadenssumme? Und wie ging der 57-Jährige vor?
Anleger um 2,5 Millionen betrogen
Finanzberater gegen Baum gekracht
Auszug aus AWD-Mail

Derzeit bleibt all das unbeantwortet. Schließlich wurden die Ermittlungen gerade erst aufgenommen. Eines jedoch ist klar: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wird sich des Falles annehmen. „Der Akt ist gerade bei uns eingegangen. Er wurde aktuell angelegt und wird nun überprüft. Mehr kann ich dazu noch nicht sagen“, erklärt der Innsbrucker Gerichtssprecher Hansjörg Mayer am Freitag gegenüber den VN.

Finanzberater fristlos gekündigt

In einer schriftlichen Stellungnahme erklärt der AWD zudem, dass der 57-jährige selbstständige Finanzberater – unmittelbar nach Bekanntwerden der Veruntreuungen – fristlos gekündigt wurde. Der Oberländer hatte für Wertpapiere von Kunden eigenmächtig Verkaufsaufträge erteilt, ohne die Veräußerungserlöse an die Kunden weiterzuleiten.

Der AWD informierte die potenziell Geschädigten schriftlich. In dem Schreiben, das den VN vorliegt, entschuldigt sich das Unternehmen „für jegliche Unannehmlichkeiten, die aus dieser Situation entstehen könnten“.

Hoffnung für die Anleger

Karin Hinteregger von der Arbeiterkammer Vorarlberg macht den Anlegern allerdings Hoffnung: „Im konkreten Fall – ohne den Sachverhalt genau zu kennen und mit dem heutigen Wissensstand – ist es möglich, dass der AWD auch für ein solches Fehlverhalten seiner Vermittler haften muss.“ Möglicherweise Geschädigte sollten sich daher direkt an den AWD wenden. Bei Problemen könne aber auch die Konsumentenberatung der AK Vorarlberg unter der Telefonnummer 050/258-3000 kontaktiert werden. Dann wird jeder einzelne Fall geprüft.

Grundsätzlich sei es so, dass jeder Straftäter seinen Opfern gegenüber für deren Schäden haftet, weiß Hinteregger. „Das größte Pro­blem ist aber meist, dass die unterschlagenen Gelder nicht mehr auffindbar sind. Und die Straftäter haben meist kein weiteres Vermögen, sodass dann nichts mehr zu holen ist.“ Falls der AWD nicht schon vorher alle Zahlungen geleistet habe, sollten sich die Betroffenen vorsichtshalber einem allfälligen Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter anschließen, und zwar als Privatbeteiligte. Auf diese Weise könnten sie sich Ansprüche gegen den Straftäter sichern. Weil Schadenersatzansprüche erst nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren, ist im Moment zwar noch keine Eile geboten. Aber man sollte die Frist dennoch nicht außer Acht lassen.

Vertrauen ist gut …

„Einen vollkommenen Schutz vor Straftaten gibt es nicht. Kunden sollten kritisch sein und ihr Geld nicht gleich jedem anvertrauen, der sich Finanzberater nennt. Am besten ist es, sich zuvor schon umfassend zu informieren“, rät Hinteregger. Die kriminelle Energie könne aber von niemandem vorausgesehen werden. Spezielle Vorsicht sei bei der Erteilung von Generalvollmachten geboten. Es sollten auch immer nur einzelne Geschäfte genehmigt werden. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist und bleibt aber besser. Deshalb sollten Sie ihre Unterlagen wie beispielweise Depotauszüge laufend kontrollieren“, empfiehlt Hinteregger abschließend.

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