In diversen Postings im Facebook verbreitete er Parolen wie: Völkermord zu jeder Zeit in jedem Ort tragisch zuzusehen, welch Gloria langsam untergeht. Schlachtet sie ab knüpft sie auf .. lasst eurem HaSS freien Lauf. Das germanische Kriegsbeil auf der rechten Hand, ein Hakenkreuz auf dem rechten Unterarm sind als Tätowierungen zu sehen. Ebenso stellte er ein Foto ins Internet, auf dem er ein T-Shirt mit der Aufschrift Weiß und rein samt germanischem Kriegsbeil trägt.
Anzeige fruchtete nicht
Eine eingebrachte Anzeige hinderte den 19-Jährigen nicht am Weitermachen. Obwohl der junge Mann beteuerte nach dem Anklagezeitraum sei Schluss gewesen, stellte sich heraus, dass es auch nach Anzeigenerstattung weitere Postings gab. Staatsanwalt Wilfried Siegele hat die Anklage deshalb ausgedehnt. Die Geschworenen haben nun zu entscheiden, ob der Mann schuldig zu sprechen ist. Mit den Richtern gemeinsam bestimmen sie dann im Falle eines Schuldspruches auch die Strafhöhe.
Ungewöhnlich ist, dass bei dem Verfahren acht Laienrichter plus drei Berufsrichter tagen, diese Zusammensetzung findet man ansonsten nur bei Kapitalverbrechen wie zum Beispiel Mord. Dies sei vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht worden. Verbrechen nach dem Verbotsgesetz sind mit empfindlichen Strafen bedroht. Das Gesetz sieht bei Verstoß gegen das Verbotsgesetz Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor, bei besonderer Schwere sogar von bis zu 20 Jahren.
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