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Amtsmissbrauch oder Fehler im System?

Feldkirch – Ein 44-jähriger Beamter der Landesverkehrsabteilung musste sich am Donnnerstag wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Bilder vom Prozess

Wie die VN bereits berichtet hatten, soll der Polizist im vergangenen Jahr bei Video-Abstandskontrollen auf der Rheintalautobahn falsche Berechnungen angestellt haben – zum Nachteil der angezeigten Drängler. Zudem wird ihm vorgeworfen, es unterlassen zu haben, einen Mitarbeiter von der drohenden Verjährung einer Verwaltungsanzeige zu informieren.

Der angeklagte Chefinspek­tor und Leiter des Fach­bereichs Abstandsmessung – derzeit im Krankenstand – nahm in Uniform vor dem Schöffensenat Platz. Zu den Vorwürfen bekannte er sich nicht schuldig. Er habe sich in 20 Dienstjahren nie etwas zuschulden kommen lassen, habe immer nach bestem ­Wissen und Gewissen gehandelt und für die Verkehrssicherheit im Land viel getan, so der Beamte.

Er gab weiter an, die Messungen stets gemäß Schulung und Gebrauchsanweisung durchgeführt zu haben. Zwei Arbeitskollegen, die gestern als Zeugen aussagten, bestätigten die Aussagen des Angeklagten und beschrieben ihn als „sehr gewissenhaft“ und „arbeitsam“. Das Arbeitsklima in der Abteilung sei hingegen „schlecht“.

Anders sieht es die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die nach einer polizeiinternen Anzeige in dem Fall tätig wurde. Insgesamt 115 Falschmessungen legt die Behörde dem Polizisten zur Last. In 13 Fällen, so der Vorwurf, sei die Anzeigeerstattung zu Unrecht erfolgt, fünf Mal soll es laut Anklage zu einer Änderung des Übertretungstatbestandes zu Lasten der angezeigten Autofahrer gekommen sein.

Systembedingte Unschärfen

„Die Abweichungen sind systembedingt“, betonte Verteiger Martin Mennel, „und lassen bei objektiver Betrachtung keinesfalls darauf schließen, dass mein Mandant wissentlich seine Befugnis missbrauchen wollte, um irgendjemanden zu schädigen.“ Tatsächlich, so Mennel, sei kein einziger Drängler zu Unrecht angezeigt worden.

Kritik äußerte der Anwalt auch hinsichtlich der Überprüfung der Verdachtsfälle. „Man hat nachträglich mittels Kfz-Datenblättern den genauen Achsenabestand der bedrängten Autos erhoben.“ (Dieser muss bei der Messung per Mausklick abgezogen werden, Anm.).

Diese Datenblätter würden den Beamten bei der Messung aber nicht zur Verfügung stehen und seien vom System auch nicht vorgesehen. Der Prozess, den auch einige Polizisten verfolgten, wurde nach zwei Zeugenvernehmungen vertagt. Nach der Verhandlung ließ der eine oder andere Prozessbeobachter hinter vorgehaltener Hand wissen, was er von den Vorwürfen hält: „Nichts als Theater, das auf internen Unstimmigkeiten beruht. Hier triffts definitiv den Falschen.“

VN

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