Bei dieser Art von Abzocke handelt es sich um so genannte Pinganrufe, erklärt Mag. Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung. Das sind Anrufe, bei denen Verbindungen in der Regel zu Handyanschlüssen hergestellt werden, die nach einmaligem Läuten gezielt abgebrochen werden. Ruft der Konsument die Rufnummer zurück, flattert ihm wenig später eine Rechnung über 79 Euro von Tel64 ins Haus. Dort wird der Konsument darauf hingewiesen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung mit der Rufnummer xxx in Anspruch genommen hat. Besonders tückisch ist es, dass herkömmliche Mobilnummern am Display angezeigt werden.
Betroffene Konsumenten berichten, dass ihr Rückruf bei einer Sex-Hotline gelandet ist. Auch wer dann sofort auflegt, bekommt eine Rechnung präsentiert, warnt Rusching. Betroffen seien bereits Tausende von Österreichern. Wer keinen Vertrag abgeschlossen habe, müsse auch nicht bezahlen, sagt Rusching. Er rät den betroffenen Konsumenten, einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen zu senden, im dem erklärt wird, dass kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Ein entsprechender Musterbrief steht auf der AK-Homepage zum Download bereit.
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