“Die Mobilfunkanbieter versuchen derzeit ihren Kunden ungewünscht ein kostenpflichtiges Sicherheitspaket aufzudrücken. In den Augen der Konsumentenschützer missachten die Unternehmen damit ein Urteil des Obersten Gerichtshofs”, so die Kammer am Freitag in einer Aussendung. Die AK Vorarlberg beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Exekution zu beantragen. “Erst im vergangenen Jahr hat der Oberste Gerichtshof eine ähnliche Aktion von T-Mobile für gesetzwidrig erachtet, in der den Konsumenten via SMS kostenpflichtige Zusatzpakete aufgedrängt wurden. Unserer Ansicht nach verstoßen tele.ring sowie T-Mobile mit ihrem Vorgehen gegen diesen Urteilsspruch. Wir haben daher den VKI damit beauftragt, eine Exekution zu beantragen”, so AK-Konsumentenberater Paul Rusching.
Angebot für Virenschutzprogramm
Anlassfall ist eine SMS des Netzbetreibers mit dem Angebot für ein Virenschutzprogramm. Bestellt man dieses nicht ab, hat man automatisch zugestimmt und zahlt 1,90 Euro im Monat mehr. T-Mobile betont, dass das Angebot nur an jene Kunden geht, die in den vergangenen drei Monaten im Internet waren. Wer ins Internet einsteigt, bekommt nochmals eine Benachrichtigung über das Angebot und kann dann entscheiden ob er es weiter nutzt oder nicht. Kunden, die bereits einen Virenschutz über T-Mobile hätten, würde der Dienst nicht angeboten. Man warte nun auf die Klärung durch die Gerichte.
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