5 Fragen zu TTIP gegen Vorarlberger Käse
1. Was sind die EU-Gütezeichen für traditionelle Spezialitäten?
Mit drei Gütezeichen kennzeichnet die Europäische Union die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel. Damit will sie laut eigenen Angaben die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion fördern, Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Mit der geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) soll die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren gekennzeichnet werden. Dank der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) soll die enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet hervorgeben werden. Mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g. t. S.) wird die traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder die traditionelles Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren garantiert.
2. Welche Vorarlberger Spezialitäten sind geschützt?
Informationen über alle geschützte Spezialitäten finden Sie in der DOOR-Datenbank (“Database of Origin and Registration”). Insgesamt sind in Österreich 14 Lebensmittelbezeichnungen geschützt. Derzeit sind mit dem Vorarlberger Alp- und Bergkäse zwei heimische Produkte mit der Ursprungsbezeichnung geschützt. Damit sind sowohl die Herkunft der Rohstoffe wie auch der Ort der Verarbeitung genau vorgeschrieben. Mit dem Montafoner Sura Kees soll bald ein weiterer folgen.
3. Wie kann man Spezialitäten schützen lassen?
Die Hersteller einer zu registrierenden Spezialität müssen sich laut Europäischer Union zusammenschließen und ihr Erzeugnis in einem Lastenheft spezifizieren. Der Antrag muss dann an die zuständige nationale Behörde gestellt werden und wird erst nach positivem Bescheid auf europäischer Ebene geprüft. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland geschützt ist.
4. Welche Veränderungen bringt TTIP für die geschützten Produkte?
Genau ist dies noch nicht bekannt, da die Verhandlungen rund um TTIP geheim sind. Derzeit geht jedoch weder die österreichische Gesandte Gertraud Fischinger von der ständigen Vertretung Österreichs bei der EU noch Peter Stangl vom österreichischen Patentamt davon aus, dass der transatlantische Vertrag das Ende der geschützten Marken bedeuten wird. “Es wird so sein, dass die europäische Verordnung einzuhalten ist, diese kann nicht ausgehebelt werden”, ist Fischinger überzeugt. Beim Patentamt betont man, dass die Gütezeichen auch den Produktionsort vorschreiben können. Demnach ist es nicht erlaubt, Vorarlberger Bergkäse made in USA zu verkaufen.
5. Wird Vorarlberger Käse nun weltweit kopiert?
Nein, denn heimischer Käse ist ein Produkt aus und für die Region. Die EU-Gütezeichen gelten auch zukünftig in der europäischen Union, nur in den Vereinigten Staaten von Amerika könnte er kopiert werden. Bereits jetzt finden sich in den USA Champagner aus Kalifornien oder Schwarzwaldschinken von US-Rindern – beides in Europa undenkbar. Hier erwartet sich Stangl von TTIP sogar eine Verbesserung. So könnte man den Schutz bestimmter Marken auf den jeweils anderen Markt erweitern. In dem Falle wäre beispielsweise die Bezeichnung “Vorarlberger Bergkäse” sowohl in Europa als auch in den USA geschützt.
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