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2. Testamentsfälscher-Prozess: Drei von fünf Urteilen rechtskräftig

Fälscherprozess: Angemeldete Rechtsmittel wurden bei Peter H. zurückgezogen.
Fälscherprozess: Angemeldete Rechtsmittel wurden bei Peter H. zurückgezogen. ©VOL.AT/ Steurer
Salzburg, Dornbirn, Feldkirch - Im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind seit der Urteilsverkündung vom vergangenen Freitag in Salzburg mittlerweile drei von insgesamt fünf Urteilen rechtskräftig geworden.
Ehemalige Richterin Ratz verurteilt
Ein Jahr weniger für Jürgen H.
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Das Urteil gegen Jürgen H. ist seit Dienstag rechtskräftig. Jetzt ist auch jenes gegen Peter H., ein Schulfreund des Hauptbeschuldigten, in Rechtskraft erwachsen. Auch das Urteil über den pensionierten Walter M. ist mittlerweile rechtskräftig. Der 75-jährige Walter M. hat kein Rechtsmittel ergriffen, und die Staatsanwaltschaft hat die angemeldeten Rechtsmittel zurückgezogen, teilte der Präsident des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, am Freitag der APA mit.

M. war im Tatzeitraum bereits pensioniert, gilt aber als Ideengeber in der Causa. Der ehemalige Grundbuch-Rechtspfleger, der sich vor Gericht nicht geständig gezeigt hatte, erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und Beteiligung an schwerem Betrug 21 Monate, davon 19 Monate und zwei Wochen bedingt. Sechs Wochen wurden unbedingt ausgesprochen. In erster Instanz erhielt er zwei Jahre bedingte Haft.

Urteil gegen Peter H.: Rechtsmittel zurückgezogen

Das Urteil gegen Peter H. ist seit gestern, Mittwoch, rechtskräftig, erklärte der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Donnerstag gegenüber der APA. Die angemeldeten Rechtsmittel wurden zurückgezogen. Peter H. erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und gewerbsmäßigen schweren Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Er war wie Jürgen H. geständig. (APA/red)

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