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1150 Euro Rente für Cains Peiniger

(VN) Bregenz - Warum Cains mutmaßlicher Mörder (26) arbeitsunfähig geschrieben wurde.
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Viel war spekuliert und diskutiert worden über den Grund der Invalidität des mutmaßlichen Kindermörders Milosav M.. Den VN liegen jetzt exklusiv verlässliche Informationen vor, warum M. „krank geschrieben“ war und als amtlich anerkannter Invalide 1150,50 Euro brutto monatlich Invaliditätspension bezog.

Fachgutachten

Myasthenia gravis – das ist der Fachausdruck für eines der gesundheitlichen Prob­leme des 26-Jährigen. Es ist die Bezeichnung für eine Muskelerkrankung, die durch eine Muskelschwäche verursacht wird. Dabei kommt es zu einer Hemmung der Überträgerstoffe, welche für die Muskelbetätigung notwendig sind. An der neurologischen Abteilung des LKH Rankweil erhielt Milosav M. diese chefärztliche Beurteilung. Doch auch psychiatrisch wurde dem Serben Erwerbsunfähigkeit attestiert. Laut des Fachgutachtens eines Hohen­emser Psychiaters litt Milo-sav M. an einer „Anpassungsstörung mit längerdauernder depressiver Reaktion“. Als eine der Ursachen für die Gebrechen des Mordverdächtigen gilt der „multiple Gebrauch von Substanzen“ – Medizinjargon für Drogen.

Auf eineinhalb Jahre zuerkannt

Milosav M. wurde eine Invaliditätspension vom 1. Mai 2010 bis zum 31. Jänner 2012 zuerkannt. „Das ist ungewöhnlich lange Dauer“, weiß VN-Ombudsmann Gottfried Feurstein. In der Regel werde eine solche Pension für die Dauer eines Jahres gewährt. „Aufgrund der Höhe der ausbezahlten Pension muss der Mann sehr gut verdient haben. Mindestens 2200 Euro brutto“, so Feurstein. Milosav M. hat immerhin 101 Versicherungsmonate aufzuweisen. Von den 1150,50 Euro brutto blieben ihm rund 1000 Euro monatlich. Bei der Berechnung der Invaliditätspension wird bis zum 57. Lebensjahr hochgerechnet, wobei der Steigerungsbetrag aber höchstens 60 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen darf. Außerdem wird ein Abschlag von etwa zwölf Prozent berücksichtigt. Nach Aussage von Gottfried Feurstein wird Invalidität nicht so schnell jemandem zugestanden. „Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Wobei ein psychiatrisches Attest für die Zugestehung der Invalidität von einem Psychiater eher erfolgt als von einem anderen Facharzt“, so Gottfried Feursteins Erfahrung.

Immer wieder Gewalt

Noch reichhaltiger als das Krankheitsregister von Milosav M. ist die Liste der kriminellen Verstöße des mutmaßlichen Kinderpeinigers. Immer wieder kam er mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits vor 2005 standen Gewaltdelikte auf der Tagesordnung des Serben. Ein Jahr später kam dann ein schweres Drogendelikt dazu. Für das wurde Milosav M. zu sieben Monaten Haft verurteilt, vier davon verbüßte er. Und zwar von Ende 2006 bis ins erste Halbjahr 2007. Hinzu kam ein Diebstahl und weitere Gewaltdelikte. Zuletzt wurde Milosav M. – die VN berichteten – in der elterlichen Wohnung gewalttätig und erhielt danach ein Betretungsverbot. „Wir wollen jetzt nichts mehr hören. Milo ist im Gefängnis“, so eine Verwandte in Höchst.

Invaliditätspension

Eine versicherte Person hat Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension, wenn:

» kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation besteht oder diese Maßnahmen nicht zweckmäßig bzw. nicht zumutbar sind,

» die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauert, die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllt ist und

» am Stichtag noch nicht die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllt sind.

» die Person aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr 50 Prozent jenes Entgeldes erwerben kann, welche sie in gesundem Zustand kann.

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