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Konten können auch in Österreich gesperrt werden

Eine Sperre von Bankkonten bzw. des gesamten Bankensystems, wie sie derzeit die zypriotische Nationalbank für Zypern verfügt hat, könnte im Notfall auch in Österreich verordnet werden.

Die rechtliche Basis dafür stellt im Bankwesengesetz (BWG) der Paragraf 78 dar. Dieser regelt das sogenannte “Moratorium” und “internationale Sanktionen”.

Kriterium: Funktionsfähigkeit des Bankwesens

Im § 78 heißt es unter anderem: “Geraten mehrere Kreditinstitute durch Ereignisse in Schwierigkeiten, die auf eine allgemeine politische oder eine allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen sind, und entstehen dadurch Gefahren für die gesamte Volkswirtschaft” – explizit hervorgehoben wird die Funktionsfähigkeit des Bankwesens und die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs – “so kann die Bundesregierung durch Verordnung bestimmen, dass alle Kreditinstitute in Österreich oder in einem bestimmten Gebiet in Österreich für den Zahlungsverkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen werden und Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen.”

Banken bleiben maximal ein halbes Jahr zu

Beschränkungen können auch nur für bestimmte Arten oder für einen bestimmten Umfang von Bankgeschäften ausgesprochen werden. Die Verordnungen verlieren spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten ihre Wirksamkeit.

Transfersperre bei Gefahr im Verzug

Bei Gefahr im Verzug kann der Finanzminister die betroffenen Kreditinstitute beauftragen, bis zum Inkrafttreten der Verordnung Zahlungen und Überweisungen weder zu leisten noch entgegenzunehmen. Diese Beauftragung erlischt spätestens am dritten Tag nach der Verlautbarung im Amtsblatt. Durch die zeitweiligen Sperren des Kunden- und Zahlungsverkehrs soll volkswirtschaftlicher Schaden abgewehrt werden.

Voraussetzung der Erlassung der Verordnung ist also, dass mehrere Kreditinstitute aufgrund einer allgemeinen politischen oder wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten könnten. Weiters muss diese Schwierigkeit die gesamte Volkswirtschaft gefährden – etwa das Funktionieren des Bankwesens oder des Zahlungsverkehrs. (APA)

 

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