Zwölf Jahre Jugendhaft wegen Mord mit Axt in Wien
Eine Zurechnungsunfähigkeit war zum Tatzeitpunkt nicht gegeben, urteilte das Gericht. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab jedoch keine Erklärung ab. Marcus H. wird in den Jugendstrafvollzug nach Gerasdorf eingeliefert.
Erschwerend war die besondere Brutalität der Tat, sagte Richter Norbert Gerstberger. “Das war wie in einem Horror-Film.” Mildernd wertete das Gericht den bisher tadellosen Lebenswandel, dass der Angeklagte zur Wahrheitsfindung beigetragen habe, dass der 21-Jährige durch die Alkoholisierung beeinträchtigt war, dass der Analphabet einer Erziehungsverwahrlosung unterlag und dass das Opfer ein aggressiver Typ gewesen sei.
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