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Zwist im Zwergstaat: Ist Liechtensteins Fürst zu mächtig?

Gewählt ist er nicht, doch er hat bei Gesetzen stets das letzte Wort: Alois von und zu Liechtenstein
Gewählt ist er nicht, doch er hat bei Gesetzen stets das letzte Wort: Alois von und zu Liechtenstein ©AP
Sein Staat mag klein sein. Der kleinste deutschsprachige, der sechstkleinste der Welt. Doch im Vergleich mit dem deutschen Präsidenten hat Liechtensteins Staatsoberhaupt deutlich mehr Befugnisse.

Dass Erbprinz Alois derzeit trotzdem ähnlich verschnupft wirkt wie der deutsche Präsident Christian Wulff, liegt an Liechtensteins kecker Demokratiebewegung: Sie will die Macht des Landesfürsten beschneiden, will im Zwergstaat keinen politischen Riesen neben dem Parlament mehr dulden – und stellt damit die konstitutionelle Erbmonarchie im Alpenländle grundsätzlich infrage.

Volksinitiative soll altes Sanktionsrecht einschränken

Mit der Volksinitiative “Ja – damit Deine Stimme zählt” soll das uralte Sanktionsrecht für den Herrn auf Schloss Vaduz per Verfassungsänderung eingeschränkt werden. Bisher bedeutet dieses Veto-Privileg, dass jedes neue oder abgeänderte Gesetz der Zustimmung des Fürstenhauses bedarf. Selbst wenn es im Ergebnis eines Volksentscheids zustande kam, kann der “Landesvater” es versenken.

Nach dem Willen der Monarchiekritiker soll künftig schlicht und einfach das Volk das letzte Wort haben. Eine entsprechende Initiative für einen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung wurde vorige Woche bei der Regierungskanzlei in Vaduz eingereicht. Sie hat Sprengkraft. Das machte die ebenso umgehende wie verärgerte Reaktion aus dem Schloss deutlich.

“Erstaunen” im Fürstenhaus

Mit “Erstaunen” habe man zur Kenntnis genommen, dass die Forderung lanciert worden sei – “ohne zuvor überhaupt den Kontakt mit dem Fürstenhaus gesucht zu haben”, hieß es in einer Verlautbarung. Dann nämlich hätte man die Initiatoren darauf hinweisen können, dass ihr Ziel allein “nach Artikel 113 der Landesverfassung” erreichbar sei.

Das ist genau jener Artikel, der die Abschaffung der Monarchie zumindest theoretisch ermöglicht. Das “Liechtensteiner Volksblatt” brachte die fürstliche Reaktion auf die Formel: “Ganz oder gar nicht.” Ohne Veto wäre Erbprinz Alois (43) so machtlos wie so manch andere formelle Staatsoberhäupter, etwa die Königin von England. Schon sein Vater Hans-Adam II. (67), für den Alois seit 2004 amtiert, hatte sich dagegen gewehrt, zum “Grüßaugust” degradiert zu werden.

Dass nun in Liechtenstein erneut über die Monarchie diskutiert wird, scheint sich der Erbprinz allerdings selbst eingebrockt zu haben. Im letzten Jahr waren die 19.000 Wahlberechtigten des Fürstentums aufgerufen, über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abzustimmen. Thronfolger Alois wartete den Urnengang jedoch gar nicht erst ab. Schon vorher kündigte er an, eine Abort-Legalisierung werde sowieso per Fürsten-Veto unterbunden.

Die Initiative wurde dann mit 52 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Liechtensteinerinnen, die abtreiben wollen, fahren wie bisher über die Grenze in die Schweiz. Doch die Art, wie das Staatsoberhaupt mit dem Veto gewedelt hatte, wurmte viele. Kein Wunder, dass Initiatoren des damaligen Volksentscheids ein neues Thema suchten und fanden: Die Einschränkung des Fürsten-Vetos. Darüber war freilich schon früher jahrelang diskutiert worden. Bis schließlich 2003 bei der Abstimmung über eine neue Verfassung 64,3 Prozent der Teilnehmer entschieden, den Fürsten dieses Privileg zu lassen.

(APA)

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