Abgewiesen hat die zuständige Zivilrichterin Christine Außerhofer den – gegenüber allen vier Beklagten – geforderten Teilbetrag von 300.000 Euro wegen einer Provisionszahlung anlässlich einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung an die Osterfestspiele. Eine Klagsabweisung erfolgte auch hinsichtlich von 179.527 Euro an “überhöhten” Repräsentationsaufwendungen, welche die beiden Anwälte laut dem Kläger an Dewitte zu Unrecht ausbezahlt hätten.
Die überhöhten Gehalts- und Spesenzahlungen von rund einer Million Euro sollen in den Jahren 1997 bis 2009 an Dewitte ausbezahlt worden sein. Die Zivilrichterin stellte bei den erfolgten Überweisungen einen Verstoß des anwaltlichen “Sorgfaltsmaßstabes” nach Paragraf 1299 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) fest.
Die beiden beklagten Salzburger Anwälte hätten es unterlassen, die Osterfestspiele GmbH über die höheren Zahlungen an Dewitte aufzuklären. Dadurch ergebe sich eine Haftung über den für die Osterfestspiele entstandenen Schaden. Der Schadensersatzanspruch ist laut Gericht auch noch nicht verjährt. Die erfolgten Urteile können beim Oberlandesgericht Linz bekämpft werden.
Der Beginn des Strafprozesses in der Causa Osterfestspiele ist für 9. September am Landesgericht Salzburg geplant. Angeklagt sind Michael Dewitte, Klaus K. und ein Medienkaufmann aus Deutschland. Die Vorwürfe lauten auf Untreue und gewerbsmäßig schweren Betrug.
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