Zwettler ist teilgeständig, er hat sich bereits Ende November der Untreue und Bilanzfälschung für schuldig bekannt.
Der Aufsichtsrat der BAWAG sei sicherlich nicht umfassend informiert worden über die Sondergeschäfte der Bank mit Wolfgang Flöttl, räumte Zwettler heute in der Befragung durch Richterin Claudia Bandion-Ortner ein. Er selber sei aber auch erst im Zuge der Gerichtsverhandlung draufgekommen, dass Flöttl zu 100 Prozent in Yen finanziert hat – was dann zu dem ersten Totalverlust geführt hat. Dies sei Flöttl sicherlich nicht verboten gewesen, aber es sei doch unmöglich, dass jemand 100 Prozent des Kapitals auf einen Fall setzt, erläuterte Zwettler.
“Warum hat man keine Stopp-Loss-Vereinbarungen eingebaut?” wollte die Richterin von Zwettler wissen. Das wäre seiner Meinung nach gar nicht möglich gewesen, antwortete Zwettler. Monatliche Depotmeldungen Flöttls über die BAWAG-Gelder wären “sicherlich wertvoll” gewesen, aber die BAWAG hatte schon Ende 1995 darauf verzichtet. “Man hat dem Herrn Flöttl eigentlich vertraut”, erzählte Zwettler. “War dieses Vertrauen leichtsinnig?” fragte Bandion-Ortner nach. “Er war der Sohn des Generaldirektors (Walter Flöttl Anm.), er hat einen Nimbus gehabt”, schilderte Zwettler den früheren guten Ruf von Wolfgang Flöttl bei der BAWAG-Führung: “Dass er so ein Spieler ist, hätte ich nie für möglich gehalten”.
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