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Zweite Runde im Testamentsfälscher-Prozess ab 30. Juni

Der Prozess um die Testamentsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn geht in die zweite Runde.
Der Prozess um die Testamentsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn geht in die zweite Runde. ©APA
Der Prozess um die Dornbirner Testamentsfälscher-Affäre geht am 30. Juni 2014 am Landesgericht Salzburg in die zweite Runde. Für fünf Angeklagte, darunter Kornelia Ratz, geht es um viel.
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Der Oberste Gerichtshof erkannte im Oktober 2013 Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil eines Salzburger Schöffensenats aus dem Jahr 2012 gegen fünf Angeklagte. Die Schuldsprüche wurden zum Teil, im Fall der Vorarlberger Richterin Kornelia Ratz zur Gänze aufgehoben.

Prozess bis Ende Juli anberaumt

Auch der Hauptbeschuldigte in dem Verfahren, der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn Jürgen H., muss wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Sein Verteidiger Klaus Grubhofer hat den Terminplan für die bevorstehenden Verhandlungstage von der vorsitzenden Richterin Christina Rott erhalten. Demzufolge wird am 30. Juni verhandelt (ab 10.00 Uhr im Saal 109), weiters am 1., 2., 16., 17., 18. 23., 24. und 25. Juli. Falls noch zusätzliche Termine erforderlich seien, kämen noch der 28., 29. und 31. Juli in Betracht, wie Grubhofer am Dienstag gegenüber der APA erklärte.

Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb konnte auf Anfrage der APA allerdings keinen Zeitplan nennen. Er gab in einem Schreiben an die Medien nur den ersten Verhandlungstag am 30. Juni bekannt.

Was macht Kornelia Ratt?

Die Vorsitzende des Schöffensenates habe die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass der Prozess am 18. Juli, wenn die Salzburger Festspiele beginnen, zu Ende geht, sagte Grubhofer. “Das wäre auch meine Hoffnung.”

Sein Mandant sei voll geständig. Er habe keine Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil des damaligen Schöffensenates (den Vorsitz führte damals ein anderer Richter, Anm.) angemeldet, so der Dornbirner Rechtsanwalt. Deshalb verzichte er im neuen Prozess auf Zeugeneinvernahmen. “Wir sind mit Verlesungen einverstanden. Die Fragen, die der Oberste Gerichtshof aufgeworfen hat, könnten wir in einer Woche erledigen.”

Allerdings könnten andere Angeklagte, beispielsweise die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, sehr wohl auf ein ausführliches Beweisverfahren beharren. Ratz hatte ihre Unschuld beteuert.

Jürgen H. schwer angeschlagen

Jürgen H. stellte nach seiner Verurteilung – er erhielt sieben Jahre unbedingte Haft – einen Antrag auf vorzeitigen Haftantritt. Er ging am 16. Juni 2013 ins Gefängnis, wie Grubhofer erklärte. Vier Monate später, als der Oberste Gerichtshof am 7. Oktober Mängel im Urteil feststellte- wurde Jürgen H. aus der Justizanstalt Graz-Karlau entlassen. Seither lebt er bei seiner Familie in Vorarlberg. “Er hat ein massives gesundheitliches Problem, er ist internistisch sehr stark angeschlagen.” Auch der psychische Zustand habe sich keineswegs verbessert, schilderte der Rechtsanwalt.

Gefälschte Testamente im großen Stil

In ersten Verfahren waren insgesamt zehn Personen angeklagt, fünf davon sind mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und “anderen Orten” vorwiegend Testamente gefälscht, um die Vermögenswerte an sich selbst umzuleiten und danach aufzuteilen.

Dadurch sollen sie erbberechtigte Personen beziehungsweise Eigentümer an ihren Vermögensrechten sowie den Staat an seinen Rechten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden in insgesamt 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro. Einige der Beschuldigten waren als Gerichtsbedienstete tätig.

OGH hob Schuldsprüche an sich nicht auf

Von der Aufhebung der Schuldsprüche waren dem Obersten Gerichtshof zufolge ausschließlich einzelne Anklagepunkte zum inkriminierten Amtsmissbrauch betroffen. Alle Schuldsprüche, die Betrugs- oder Urkundendelikte betrafen, sind rechtskräftig. Im Ersturteil hätten sich allerdings Feststellungsmängel zum unterstellten amtsmissbräuchlichen Verhalten gefunden. In dem wiederaufgerollten Prozess sind nun neben Jürgen H. und der Richterin Ratz auch zwei Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. und Walter M., angeklagt sowie Peter H., der im Tatzeitraum ein Freund von Jürgen H. war.

Dem Salzburger Landesgerichtspräsidenten Hans Rathgeb zufolge werden zehn angeklagte Fakten verhandelt. Derzeit hätten sich 40 Opfer dem Verfahren angeschlossen. Der Aktenumfang umfasst 58 Bände mit rund 30.000 Seiten, wobei die Verlassenschafts -und Pflegschaftsakten noch nicht miteingerechnet sind.

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