Medienberichten zufolge, wurde die mehr als zweijährige Blockade durch die Staatsanwaltschaft Ankara aufgehoben. Im Jahr 2007 ist der Zugang zum Videoportal per Gerichtsbeschluss für alle Provider gesperrt worden, nachdem ein Video aufgetaucht war, das Mustafa Kemal Atatürk als den “Vater der schwulen Türken” bezeichnete. Grundlage für die Blockade sind Gesetze, die jeden Missbrauch des Namens und jede Schmähung seiner Person unter Strafe stellen.
Vor kurzem hatte ein Türke die Rechte an den Atatürk-Aufnahmen erworben und bei Youtube die Löschung des Materials auf Grund von missbräuchlicher Nutzung der Bilder beantragt. Er konnte damit die Gerichte davon überzeugen, das Videoportal wieder freizuschalten. Trotz des Endes der Blockade ebbt der Protest gegen die Vorgehensweise der türkischen Gerichte in den Fragen der Meinungsäußerung nicht ab. So hatte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bereits im Juni darauf gedrängt, die Internetzensur einzustellen und die Türkei aufgefordert, sich den internationalen Standards der freien Meinungsäußerung anzupassen.
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