Der 41-jährige Bombenbastler hatte gedroht, sich in die Luft zu sprengen. Er wurde vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wilfried Marte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der wegen verschiedener Vorfälle als “Bomben-Mike” bekannte Mann hatte im März 2007 bei einer Wohnungsdelogierung damit gedroht, sich mit einem selbst gebastelten Sprengsatz in die Luft zu sprengen. Damit wollte der dreifache Familienvater die Delogierung verhindern.
Vor Gericht gab der Mann an, er habe nur sich selbst töten und niemanden verletzen wollen. Daher wurde der 41-Jährige, der außerdem wegen versuchter vorsätzlicher Gefährdung mit Sprengmitteln angeklagt war, in diesem Punkt freigesprochen. Zudem gab der pyrotechnische Sachverständige an, dass die vier im Fachjargon “Metallknallsatzbomben” genannten Sprengsätze nur schwer entzündbar gewesen wären.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Lochauer eine schwere Persönlichkeitsstörung und hohes Aggressionspotenzial. Aus psychiatrischer Sicht seien daher die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben. Der mehrfach vorbestrafte Mann saß seit März 2007 in Untersuchungshaft.
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