Zwei weitere Enthaftungen zu geplantem Pride-Anschlag

Das bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Eisenmagen der APA. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete dagegen Beschwerde an.
"14-Jähriger ein Spatz"
Der Verteidiger des 14-Jährigen, Andreas Schweitzer, zeigte sich unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts erleichtert und zufrieden, dass seinem Enthaftungsantrag Folge gegeben wurde und sein Mandant auf freien Fuß kam. "Hier hat die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) mit Kanonen auf Spatzen gezielt. Und nicht getroffen. Wobei der 14-Jährige wirklich ein Spatz ist", sagte Schweitzer im Gespräch mit der APA.
Mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss befinden sich jetzt alle drei Verdächtige, gegen die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, vorerst wieder in Freiheit. Ob es dabei bleibt, muss das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden. Das ist für die Behandlung der Beschwerden der Staatsanwaltschaft St. Pölten zuständig.
Deradikalisierung
Der Enthaftung des 14-Jährigen - ein Wiener Gymnasiast, der an eine HTL wechseln will - sowie des 17-Jährigen - der jüngere Bruder des 20-Jährigen, beide leben in St. Pölten - war eine Sozialnetzkonferenz mit dem Verein Neustart vorangegangen, wie Gerichtssprecherin Eisenmagen erläuterte. "Es wurde ein engmaschiges Programm erstellt mit Weisungen, etwa dass die Tatverdächtigen ein Deradikalisierungsprogramm besuchen müssen. Es wurde auch Bewährungshilfe beigegeben. "Der Haftrichter ist zur Ansicht gekommen, dass mit diesem Plan beide enthaftet werden können."
(APA)
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