Zwei Tage vor WM: Katar setzt Alkohol-Verbot durch

Zwei Tage vor dem Auftaktspiel wurde die eigentlich mit dem Fußball-Weltverband vereinbarte Aufweichung des Alkoholverbots wieder gekippt, wie die FIFA am Freitag mitteilte. Damit müssen sich die Fans nur rund 48 Stunden vor dem WM-Eröffnungsspiel zwischen Gastgeber Katar und Ecuador am Sonntag (17.00 Uhr) erneut umstellen.
Doha. In den Stadien soll nach Angaben der FIFA weiterhin alkoholfreies Bier verkauft werden. Alkoholhaltige Getränke können Fans, die nach Katar reisen, unter anderem beim offiziellen Fanfest in der Hauptstadt Doha konsumieren. "Nach Gesprächen zwischen den Behörden des Gastgeberlandes und der FIFA wurde entschieden, den Verkauf von alkoholischen Getränken auf das FIFA Fan Festival und andere Ziele der Fans sowie lizenzierte Veranstaltungsorte zu konzentrieren" hieß es in der Mitteilung.
"Alkohol-Zonen" bislang vorgesehen
Rund um den Alkohol-Ausschank bei dem Turnier hatte es zuvor schon Diskussionen gegeben. Anfang der Woche wurden laut Medienberichten bereits errichtete Verkaufsstände rund um die Stadien wieder abgebaut. Zunächst hieß es, diese sollten an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Demnach drängten die Gastgeber auf ein Verbot von Alkohol, während die FIFA und ihr Bier-Sponsor sich dem widersetzt hätten. Die FIFA hatte die Berichte über eine Änderung des Ausschank-Konzeptes zunächst zurückgewiesen.
Bislang war vorgesehen, dass Fans während der WM-Partien zwischen dem 20. November und 18. Dezember innerhalb der Stadionbereiche in bestimmten Zonen alkoholhaltiges Bier kaufen dürfen - jedoch nicht direkt in den Arenen sowie nur vor und nach den Spielen. Nun gibt es im gesamten Bereich rund um die Stadien kein alkoholhaltiges Bier zu kaufen.
Alkohol ist in Katar nicht gänzlich verboten, wird aber nur sehr eingeschränkt etwa in Bars oder Restaurants bestimmter Hotels ausgeschenkt. Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, können ihn auch in einem Geschäft kaufen, müssen aber älter als 21 Jahre sein und brauchen dafür eine Erlaubnis.
(dpa)
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