Zu viele Details über den 19-Jährigen würden in der Verhandlung enthüllt werden, argumentierte der Anwalt des Angeklagten, der den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt hatte. Die Identität des jungen Mannes würde deshalb durch etwaige Berichterstattung in den Medien offen gelegt werden und den jungen Mann möglicherweise in seinem späteren Fortkommen hindern.
Der 27-jährige Koranlehrer aus Ägypten soll den 19-Jährigen für den Jihad begeistert und ihn einem Al-Qaida-Ableger zugeführt haben. Die Staatsanwaltschaft warf den in Tirol lebenden Beschuldigten vor, dass sie im Juni des vergangenen Jahres zu einem Trainingscamp einer der Al-Qaida nahestehenden Gruppe in Syrien gereist wären.
“Das war keine Reise ins Blaue”, meinte Richter Andreas Fleckl zu den Angeklagten: “Bei so einer Reise weiß man genau, wo man hinfährt und was man tut.” Den Versionen der Beschuldigten, dass die Reise nach Syrien harmlos gewesen wäre und sie lediglich durch eine Verkettung unglücklicher Umstände in dem Trainingslager gelandet waren, glaubte der Schöffensenat nicht. “Die von ihnen erzählten Varianten waren zu krass, um sie zu glauben”, sagte Fleckl in Richtung der Angeklagten.
Der 19-Jährige habe jedoch nach seiner Rückkehr die “Kurve gekriegt” und sei “auf einem guten Weg”, meinte der Richter. Außerdem sei die Tat beim Versuch geblieben. Die Ankunft der beiden Angeklagten in Syrien sei in die Zeit des Fastenmonats Ramadan gefallen, weshalb die Ausbildung im Lager über längere Zeit nicht stattgefunden habe. Deshalb seien beide wieder nach Tirol zurückgekehrt. Im September seien beide nochmals getrennt in die Türkei gereist. Dort habe der 19-Jährige jedoch wegen eines “Sinneswandels” die Flucht vor der Terrororganisation ergriffen.
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