Zwei Monate Gefängnis für rückfälligen Kiffer

Von Seff Dünser
"Das ist doch Bullshit“, rief der 40-Jährige nach dem Ende der Berufungsverhandlung beim Verlassen des Gerichtssaals. Er konnte nicht nachvollziehen, dass er wegen des Konsums von Cannabis rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt wurde. Der arbeitende Verurteilte kann bei der Gefängnisleitung einen Antrag auf Verbüßung der Freiheitsstrafe in seiner Wohnung mit einer Fußfessel stellen.
Zwischen 75 und 175 Gramm Cannabis hat der Angeklagte nach eigenen Angaben zwischen Mai 2017 und Februar 2018 im Bezirk Bludenz konsumiert. Dafür wurde über den mit zwei Vorstrafen wegen Drogendelikten belasteten Deutschen im September 2018 am Bezirksgericht Bludenz wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift eine zweimonatige Haftstrafe verhängt.
Zur Abschreckung
Die erstinstanzliche Strafe wurde gestern am Landesgericht Feldkirch bestätigt. Der Strafberufung des Angeklagten wurde keine Folge gegeben. Wegen der zwei einschlägigen Vorstrafen und des raschen Rückfalls sei die Sanktion zur Abschreckung des Angeklagten gerechtfertigt, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Eine Geldstrafe oder gar lediglich eine Amtsarzt-Untersuchung mit gesundheitsbezogenen Maßnahmen kämen auch deshalb nicht mehr infrage, weil der Angeklagte seine Straftaten bagatellisiere und in der Vergangenheit bei vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen nicht mitgewirkt habe.
Der Angeklagte meinte in der Berufungsverhandlung, zwei Monate Gefängnis würden doch keinen Sinn machen. „In welcher Zeit leben wir denn?“, fragte der Berliner. Er sei doch nur ein Kiffer. Dennoch arbeite er. „Ich würde die Strafe akzeptieren, wenn es Opfer geben würde und ich jemanden zusammengeschlagen hätte“, sagte der 40-Jährige.
Während der Urteilsberatung verlieh der Beschuldigte seinem Unmut weiterhin Ausdruck: „Was soll der Scheiß? Das ist doch lächerlich!“
(Red.)
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