Zwei Mädchen bedroht: Gefängnisstrafe erhöht

(Neue/Seff Dünser)
Die Morddrohungen trugen dem einschlägig vorbestraften Angeklagten gestern im Berufungsprozess am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ein. Hinzu kommen drei Haftmonate aus einer ursprünglich bedingt gewährten einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe für das Vergehen der gefährlichen Drohung zwölf Monate Gefängnis. Das zweitinstanzliche Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen.
Die OLG-Berufungsrichter haben somit die Strafe um vier Haftmonate erhöht. In erster Instanz war über den Angeklagten am Landesgericht Feldkirch eine Haftstrafe von fünf Monaten verhängt worden. Darüber hinaus war schon in Feldkirch der offene Strafrest von drei Monaten Gefängnis widerrufen worden. Die gesamte Strafe hatte somit am Landesgericht acht Monate Gefängnis ausgemacht.
„Watschi“. Vor dem Vorfall in Bregenz hatte der Asylwerber am selben Tag in einer Schule im Leiblachtal Schüler bedroht. „Alle morgen 2,50 Euro bringen, sonst Watschi, Watschi“. Das soll der 18-Jährige in einem Klassenzimmer einer Mittelschule vor dem Beginn einer Schulstunde zu mehreren elfjährigen Erstklässlern gesagt haben.
Vom Anklagevorwurf der versuchten Erpressung wurde der Afghane aber rechtskräftig freigesprochen. Dazu wurde am Dienstag bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht die erstinstanzliche Feldkircher Entscheidung bestätigt. Der Schuldberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde in Innsbruck keine Folge gegeben.
Denn für die Richter in erster und zweiter Instanz war das Tatbild der Erpressung, das eine unrechtmäßige Bereicherung mit einer Drohung mit einer Körperverletzung voraussetzt, nicht erfüllt. Weil aus Sicht der Strafrichter eine Watsche nur als Misshandlung und noch nicht als Körperverletzung zu werten ist.
Der vorbestrafte Untersuchungshäftling aus Afghanistan gab zu Protokoll, er habe den Ausdruck Watschi nicht verwendet. Was eine Watsche sei, habe er erst in der U-Haft erfahren. Er habe die Schulkinder lediglich dazu aufgefordert, am nächsten Tag jeweils 2,50 Euro mitzubringen, damit sie mit ihrer Lehrerin ein Picknick machen können.
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