Damit entsprach das Hamburger Landgericht am Montag den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ich habe den festen Vorsatz, dass es bei dieser Premiere bleibt und dass es keine Zugabe gibt, sagte der Künstler unmittelbar nach Ende des Prozesses. Er sei erleichtert, fügte er hinzu.
Der 73 Jahre alte Quinn hatte die Tat zu Prozessbeginn vergangene Woche gestanden. Er hatte zugegeben, von 1998 bis 2002 rund 900.000 Euro hinterzogen zu haben. Er hatte zwar seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann, weswegen Steuern in Deutschland fällig wurden. Seine Steuerschuld hat der gebürtige Wiener, der vor Gericht mehrmals betonte, sich nie mit finanziellen Dingen befasst zu haben, bereits beglichen.
Diese schnelle Überweisung bewahrte Quinn jetzt offenbar vor dem Gefängnis: Der Vorsitzende Richter Michael Kaut sagte in der Urteilsbegründung: Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen. Wenn Quinn nicht so schnell seinen Steuerschulden bezählt hätte, hätte die Kammer auch keine Skrupel gehabt, Sie ins Gefängnis zu stecken.
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