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Zwei Jahre zusätzliche Haft für Kindesmissbrauch

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
45-jähriger Oberländer vergriff sich an seinem Neffen.

von Christiane Eckert

Bereits im November vergangenen Jahres stand der Mann wegen Kindesmissbrauch vor Gericht. Der einst Selbständige hat offensichtlich eine Vorliebe für kleine Buben. Damals ging es um zwei Geschwister, beide Söhne eines Bekannten. Der Mann wurde schuldig gesprochen und rechtskräftig verurteilt. Die Strafe wurde damals mit sechseinhalb Jahren ausgemessen. Nun geht es um einen weiteren Vorfall, der damals aus prozessökonomischen Gründen ausgeschieden wurde. Diesbezüglich wurde heute das Urteil gesprochen.

Neffen missbraucht

Bezüglich dieser Vorfälle, der Tatzeitraum erstreckt sich über vier Jahre, geht es um den Neffen des Mannes. Auch hier gab es regelmäßige sexuelle Übergriffe. Zum Teil in so heftiger Form, dass sie rechtlich einem Beischlaf gleichzuhalten sind. Der Bub war noch keine 14 Jahre und vertraute seinem Onkel. Der Sexualstraftäter fertigte von seinen Übergriffen auch zahlreiche Videos an. Das Urteil für den Oberländer: zwei Jahre zusätzliche Haft.  Opferanwältin Eva Müller konnte für das Opfer ein Teilschmerzengeld von 9000 Euro erkämpfen. Ein Gutachten hat ergeben, dass der Junge durch die Übergriffe psychisch schwer belastet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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