Von: Seff Dünser (NEUE)
Jeweils wegen Diebstählen ist der 41-jährige Pole bereits neun Mal in Polen und fünf Mal in Frankreich verurteilt worden.
Weil der Arbeitslose in den vergangenen fünf Jahren bereits zu zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden ist, erhöhte sich die mögliche Höchststrafe für das Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls von drei auf viereinhalb Jahre Gefängnis.
Unglaubwürdig
Die Verurteilung zu zwei Jahren Gefängnis am Landesgericht Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Hans-Christian Obernberger meldete vorsorglich volle Berufung an. Denn sein Mandant hat den Hauptanklagevorwurf bestritten, vergeblich allerdings. Sieben Parfums im Wert von 417 Euro wurden in einem Schließfach gefunden, dessen Schlüssel der Angeklagte besaß. Er gab zu Protokoll, ein polnischer Kollege habe die Parfums gestohlen. Das hielt die Strafrichterin jedoch für unglaubwürdig und für den Versuch, eigene Verantwortung abzuschieben.
Die anderen drei Ladendiebstähle gab der Untersuchungshäftling zu. Demnach hat er in Vorarlberg in Kosmetik- und Lebensmittelgeschäften etwa Parfums, Hygieneartikel und Socken gestohlen. Um der Alarmanlage zu entgehen, verwendete der Ladendieb eine mit Alufolie präparierte Einkaufstasche.
Bei seiner Festnahme wurde bei ihm auch ein Draht mit Klebefolie gefunden, wie ihn Opferstockdiebe in Kirchen als Tatwerkzeug benützen. Derartige Gelddiebstähle waren dem Kriminaltouristen allerdings nicht nachzuweisen.
Für Staatsanwalt Philipp Höfle ist der Angeklagte „ein professioneller Dieb, wenn auch kein besonders guter. Denn sonst hätte er sich wohl nicht schon so oft erwischen lassen“.
(NEUE)
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