Wie Radio Israel am Freitagmorgen berichtete, gehörte eines der Häuser der Familie eines Mitglieds der radikalen Organisation „Islamischer Heiliger Krieg“. Bei dem von ihm verübten Anschlag waren vor zwei Monaten 17 Israelis getötet worden. Der andere Attentäter hatte vor acht Monaten zwei Mitglieder der israelischen Sicherheitskräfte verletzt.
Die vom Obersten Gerichtshof Israels für zulässig erklärten Häuserzerstörungen sind als Kollektivstrafen völkerrechtswidrig und verstoßen gegen die Vierte Genfer Konvention über die Behandlung der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten. Mit der Verfolgung und Bestrafung von Familienangehörigen mutmaßlicher Extremisten und Attentäter werde ein Grundprinzip des Rechts – die persönliche Verantwortung für eine Tat – ausgeschaltet, erklärte die Internationale Juristenkommission (ICJ) in Genf.
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