Mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Card soll das starre Konzept der Niederlassungsverordnung mit der Schlüsselkraft-Regelung abgelöst werden. Mehr Wert gelegt werden soll auf für den österreichischen Arbeitsmarkt nötige Kompetenzen wie Ausbildung und Sprachkenntnis.
Konkret soll das Projekt auf drei Ebenen entwickelt werden. Das Verfahren an sich wird vom Innenministerium betreut. Die Kriterien, für die es auf der Rot-Weiß-Rot-Card Punkte oder ähnliches geben soll, werden von Sozialpartnern und Industriellenvereinigung erarbeitet. Schließlich soll noch der Bedarf am Arbeitsmarkt von Wirtschafts- und Sozialministerium erhoben werden.
Ob sich mit der neuen Karte die Zahl der Zuwanderer wesentlich ändern wird, ließ Fekter offen. Es gehe nicht um ein Mehr oder ein Weniger. Vielmehr solle das System flexibler und auf die Notwendigkeiten für den österreichischen Arbeitsmarkt abgestimmt sein.
Im Wesentlichen werden künftig spezielle Fertigkeiten der potenziellen Zuwanderer entscheiden, ob ein Zuzug nach Österreich möglich ist. Zu den Parametern werden die Kenntnis der deutschen Sprache, Selbsterhaltungsfähigkeit, Qualifikation am Arbeitsmarkt und Unbescholtenheit zählen. Eingebettet in diese Verhandlungen sollen auch Wissenschafter und Studenten und deren Aufenthalts- bzw. arbeitsrechtlicher Status berücksichtigt werden. Eine entsprechende Zusage habe sie der Universitätenkonferenz gegeben, erklärte Fekter.
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