Landeshauptmann Herbert Sausgruber hofft, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht möglichst zahlreich Gebrauch machen, um das Geschehen in der eigenen Gemeinde aktiv mitzugestalten. Vorarlbergs Haushalte bekommen einen Folder zugesandt, der über die Wahlmodalitäten informiert.
Dem Folder ist ein Abriss zur Beantragung einer Wahlkarte angeschlossen. Wahlkarten können beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis spätestens Mittwoch vor der Wahl (10. März) schriftlich bzw. bis spätestens Freitag Mittag vor der Wahl (12. März) mündlich beantragt werden. Der Antrag kann auch online auf www.vorarlberg.at/wahlkarten gestellt werden. Mit Wahlkarte ist es möglich, innerhalb der Heimatgemeinde in jedem Wahllokal die Stimme abzugeben bzw. außerhalb der Gemeinde im In- und Ausland ohne Aufsuchen eines Wahllokals per Briefwahl mitzustimmen.
Auch die Senkung des Wahlalters gilt diesmal für die Gemeindewahlen: Wählen darf, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat; in die Gemeindevertretung wählbar ist, wer zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt ist.
Bei den Gemeindewahlen sind nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und bürger wahlberechtigt, sondern auch Unionsbürgerinnen und bürger aus den anderen EU-Mitgliedstaaten, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben. Diese müssen die Eintragung in die Wählerkartei diesmal nicht mehr eigens beantragen, die Aufnahme in die Wählerkartei erfolgt automatisch bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes in einer Vorarlberger Gemeinde.
Wer nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen braucht, kann sich an das zuständige Wohnsitzgemeindeamt wenden oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktieren. Unter dieser Nummer können auch weitere Exemplare des Wahlfolders bestellt werden.
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