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Zumutsbarkeitsbestimmungen

Er glaube nicht, dass die ab Neujahr 2005 in Kraft tretenden neuen Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose im Bundesland viel verändern werden, doch gelte es „das neue Regelwerk umzusetzen, Erfahrungen zu sammeln und dann Schlüsse zu ziehen“. Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose [DOC 33 KB]

Dies erklärte auf Anfrage der Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice Dr. Werner Schelling.

Die Auswirkungen seien nicht zuletzt deshalb schwer abschätzbar, weil in den neuen Zumutbarkeitsbestimmungen erstmals ein „Einkommensschutz“ festgeschrieben wurde (80 Prozent des Letzteinkommens im angebotenen branchenfremden Job, später 75 Prozent) und weil erstmals auch die „zumutbare Wegzeit“ zum neuen Arbeitsplatz definiert wird. Sie beträgt 2 Stunden am Tag bei Vollzeitbeschäftigung, was in Vorarlberg kaum Auswirkungen haben dürfte, für Wien-Pendler aus dem Südburgenland oder dem Waldviertel z. B. aber sehr wohl.

Schelling bestätigt, dass 2003 fast 2800 Arbeitslosen in Vorarlberg Arbeitslosengeld zumindest vorübergehend entzogen wurde, weil sie verschiedene Auflagen missachteten. Also entweder zumutbare Jobs verweigerten, den Eintritt in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vereitelten oder verweigerten, kündigten, ohne einen Ersatzjob in Aussicht zu haben oder Kontrollmeldungen (Termine beim AMS-Berater) unentschuldigt versäumten.

 

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