Zumtobel kämpft nach behördlichem Nein weiter um Abschlussprüfer KPMG

Die APAB sieht einen formalen Ausschlussgrund und beantragte beim Landesgericht Feldkirch die Bestellung eines anderen Prüfers. Zumtobel sieht sich aber, gestützt auf zwei Gutachten, im Recht.
"Formal richtig"
"Wir sind der Meinung, dass die im Jahr 2015 erfolgte Ausschreibung für den Abschlussprüfer und die anschließende Bestellung formal richtig erfolgt sind", sagte Investor-Relations-Leiter Emanuel Hagspiel am Freitag zur APA: "Zwei von uns eingeholte unabhängige Rechtsgutachten bestätigen unsere Rechtsmeinung."
Der Zumtobel-Vorstand vertritt die Rechtsansicht, dass die - durch mehrere Hauptversammlungen seit 2015 - erfolgte Wahl des Abschlussprüfers und dessen Bestellung in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Diesen Rechtsstandpunkt werde Zumtobel im Verfahren vor dem LG Feldkirch daher entsprechend vertreten. Wie rasch das Gericht entscheiden werde, lasse sich nicht abschätzen, sagte Hagspiel.
(APA)