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Zum Jubiläum ist Baubeginn möglich

Die Trostlosigkeit am ehemaligen Autobahnzollamt könnte nach dem Umwidmungsbeschluss der Gemeinde endlich ein Ende haben.
Die Trostlosigkeit am ehemaligen Autobahnzollamt könnte nach dem Umwidmungsbeschluss der Gemeinde endlich ein Ende haben.
Für die Nachnutzung des ehemaligen Autobahn-Zollamts geht es jetzt in die Zielgerade. Hörbranz (stp) In der „historischen Nacht“ vom 31. Dezember 1994 auf den 1.

Jänner 1995 wurden mit Österreichs EU-Beitritt auch das Autobahnzollamt Hörbranz zum größten Teil „entbehrlich“ und mehr als 50.000 Quadratmeter der Fläche standen für eine Nachnutzung zur Disposition. Jetzt, zum bevorstehenden 20-Jahr-Jubiläum, gehen die Bemühungen um diese sinnvolle Nachnutzung endlich in die Zielgerade.

„Formalfehler“ repariert

Zuletzt ging es in der endlosen Geschichte um die Reparatur eines „Formalfehlers“. Unbeeindruckt von einem klaren Bürgerentscheid – am 16. September 2012 sprachen sich in einer Volksabstimmung 74 Prozent für das Raststättenprojekt aus – machte die Bürgerinitiative weiter gegen das Vorhaben mobil und fand in der Landesvolksanwältin Gabriele Strele eine Mitstreiterin, die mehr als ein Jahr lang angebliche Ungereimtheiten „prüfte“, und kurz vor Weihnachten 2013 wurde die Gemeinde darüber informiert, „dass die Volksanwältin beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der Umwidmung der Flächen des ehemaligen Autobahnzollamts beantragt habe“, erinnert der Hörbranzer Bürgermeister Karl Hehle an die Vorgeschichte der nunmehrigen neuerlichen Beschlussfassung der Gemeindevertretung, die in ihrer Sitzung vom 17. September die aufgehobene Umwidmung neuerlich bestätigte – mit 19:8 Stimmen sehr deutlich.

Optimismus begründet

Aus leidvoller Erfahrung hat sich Bürgermeister Karl Hehle bisher stets „vorsichtig“ gegeben, jetzt überwiegt jedoch ganz klar der Optimismus, dass endlich der Durchbruch zur Umsetzung des Projekts geschafft ist, denn „das Verfassungsgericht hat alle inhaltlichen Argumente der Landesvolksanwältin, und damit die Argumente der Gegner, vollinhaltlich zurückgewiesen. Aufgrund von Formalfehlern wurde die Widmung jedoch aufgehoben – das haben wir jetzt mit dem neuerlichen Gemeindevertretungsbeschluss repariert.“ Auch Joachim Nägele, Sprecher der Autobahnraststätte Hörbranz GmbH, teilt diese Zuversicht. Wenn alle noch ausstehenden Bescheide rechtskräftig sind, können drei Monate später die Bagger auffahren – dies könne, so Nägele – schon im Frühjahr 2015 sein. Eine Eröffnung der Raststätte wäre dann im Herbst 2016 realistisch. Optimistisch stimme ihn auch der Spruch des Höchstgerichts: „Damit wird es zunehmend schwerer, sachlich begründete Einsprüche vorzubringen.“

Parteiengehör endet morgen

Im Zuge der notwendigen Verfahren ist morgen, Freitag, ein Stichtag, denn dann endet das Parteiengehör, listet Bezirkshauptmann Dr. Elmar Zech weitere Verfahrensschritte auf. Bis morgen hätten etwa auch Anrainer noch die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Solche Stellungnahmen haben Auswirkungen auf die Dauer der Verfahren. Diese seien allerdings alle bis zur Entscheidungsreife fortgesetzt worden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen komme, so Zech. Abgewickelt werden noch mehrere Verfahren: Bauverfahren, Betriebsanlagenverfahren, Verfahren nach Wasserrecht, nach Forstrecht und Naturschutzrecht.

Bürgermeister-Appell

Nach dem 19:8-Votum der Gemeindevertretung für die Umwidmung wendet sich Bürgermeister Karl Hehle mit einem dringenden Appell an die Projektgegner: „Wir haben nach einer sehr intensiven Planung und umfangreichen Prüfungen ein gutes und für unsere Gemeinde wichtiges Projekt vorliegen, das nun endlich umgesetzt werden soll! Die Hörbranzerinnen und Hörbranzer verlieren langsam die Geduld und ich appelliere zum wiederholten Mal, die Verfahren nicht weiter zu verzögern, sondern sie rasch zu einem guten Abschluss zu bringen.“ Hehles Ungeduld (und die der großen Bevölkerungsmehrheit) ist verständlich, denn seit fast 20 Jahren wird das Raststättenprojekt diskutiert, seit 1997 wird konkret geplant und 2006 wurden das in Grundzügen heute noch gültige Konzept vorgestellt.

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