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Zulagen der EU-Abgeordneten könnten Fall für EuGH werden

Nach der Weigerung des Europaparlaments, die Zulagen der EU-Abgeordneten zu veröffentlichen, könnte der Fall demnächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen.

“Ja wir planen den Gerichtshof anzurufen”, sagte der maltesische Journalist Matthew Vella von “Malta Today”, der den Fall mit seiner Beschwerde beim europäischen Bürgerbeauftragten P. Nikiforos Diamandouros ins Rollen gebracht hat, am Dienstag zur APA. Die Entscheidung werde in Kürze fallen. Der Ombudsmann hat in seiner – rechtlich nicht bindenden – Entscheidung die Veröffentlichung gefordert.

Das Parlament hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Angaben über die Zulagen jedes einzelnen Abgeordneten könnten aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Daran änderte auch nichts, dass der europäischen Datenschutzbeauftragten die Offenlegung befürwortete, weil das Recht der Öffentlichkeit auf Information in diesem Fall höher wiege als das Recht der Politiker auf Schutz ihrer Privatsphäre.

Der Bürgeranwalt betonte in seinem abschließenden Statement, dass er seinen Befund einer “Misswirtschaft” aufrechterhalte, allerdings im Gegensatz zum EuGH nichts dagegen unternehmen könne. Es sei zwar zu begrüßen, dass das Parlament künftig generelle Informationen über Zulagen veröffentlichen und seine Position nach dem Inkrafttreten des neuen Abgeordneten-Status 2009 überdenken wolle, “das kann aber die Nichteinhaltung der Gesetze jetzt nicht entschuldigen”. Die schärfste Waffe des Bürgeranwalts ist im Normalfall ein Sonderbericht aus dem EU-Parlament, was in diesem Fall aber keinen Sinn mache, so eine Sprecherin.

Die Parlamentarier erhalten neben ihrem Grundgehalt noch eine Reihe von Zulagen, mit denen sie unter anderem ihre Büroräumlichkeiten und ihre Mitarbeiter finanzieren. Die Pauschale für die Büromiete beträgt rund 4.000 Euro pro Monat, die Mitarbeiterzulage hängt von der Anzahl und dem Gehalt der Assistenten des jeweiligen Abgeordneten ab – maximal sind es knapp 17.000 Euro monatlich. Außerdem können die EU-Abgeordneten noch Taggeld von fast 300 Euro pro Tag in Brüssel oder Straßburg und Reisekosten geltend machen. Das Fixgehalt österreichischer Mandatare beträgt 8.160 Euro brutto monatlich.

Zu Jahresbeginn hatte ein interner Bericht Missstände bei der so genannten Sekretariatszulage zur Bezahlung von Assistenten aufgezeigt. Derzeit beschäftigt sich die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF damit.

Das Präsidium des EU-Parlaments hat – nicht zuletzt in Reaktion auf diesen Bericht – in der Vorwoche in Grundzügen ein einheitliches Status für die Assistenten von EU-Parlamentariern beschlossen, das mit Beginn der nächsten Legislaturperiode im Herbst 2009 in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass Mitarbeiter im Wahlbezirk der Abgeordneten nur noch über bestimmte, extra zugelassene Unternehmen bzw. nationale Parlamente bezahlt werden dürfen und in Brüssel vom Europaparlament selbst. Nur noch maximal 25 Prozent der Sekretariatszulage dürfen künftig für Beratungsleistungen, Studien, etc. verwendet werden. Familienmitglieder und Verwandte dürfen ab sofort nicht mehr beschäftigt werden, außer sie waren es bereits vor dem 1. Juli 2008; diese Ausnahme gilt für maximal die nächste Legislaturperiode.

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