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Zugunglück Lochau: Fahrlässige Tötung?

Feldkirch - Das tragische Zugunglück vom Dezember 2006 in Lochau beschäftigt weiter die Gerichte. Gegen den ÖBB-Notfallleiter in Innsbruck wurde nun ein Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung eingebracht.

„Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sowie das Landesgericht Feldkirch bestätigten gegenüber VOL, dass sich der Verdacht erhärtet habe, dass der ÖBB-Notfallleiter Mitschuld an dem Zugunglück habe. Der 47-jährige Bahnmitarbeiter aus Innsbruck war beim ersten Prozess zum Unglück im vergangenen Jahr bereits als Zeuge geladen. Seine Aussagen von damals lassen den Schluss zu, dass die Kommunikation zwischen ihm und dem zuständigen Disponenten nicht ordnungsgemäß verlief. Der ÖBB-Notfallleiter gab bei seinen damaligen Zeugenaussagen unter anderem an, keine klaren Tempolimits an den Disponenten weitergegeben zu haben und keine Streckensperre verfügt zu haben. Nach eingehenden Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft nun einen Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung gegen den Notfalleiter. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Bei dem tragischen Zugunglück kamen im Dezember 2006 in Lochau eine Polizistin, ihr männlicher Kollege sowie ein Bestatter ums Leben. Sie wurden von einem Schnellzug erfasst, während sie auf den Gleisen einen tödlichen Unfall untersuchten. Beim ersten Prozess im September 2007 wurde der zuständige Disponent zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Lokführer wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, er legte aber Berufung ein. Das Berufungsverfahren läuft noch.

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