Zugriff auf Grasser-Akten in Liechtenstein näher
Damit bestätigte OGH-Präsident Gert Delle-Karth auf APA-Anfrage einen Bericht der “Salzburger Nachrichten”. Das OGH-Urteil wurde am Freitag der Vaduzer Kanzlei Marxer & Partner, die den Treuhänder vertritt, zugestellt, erklärte Rechtsanwalt Michael Oberhuber. Ob man innerhalb der vierwöchigen Frist nun eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof in Liechtenstein erheben werde, stehe noch nicht fest. Dies müsse der Mandat entscheiden, sagte er.
Die Beschwerde an den Staatsgerichtshof kommt einer Verfassungsbeschwerde in Österreich gleich, bei der der Wirtschaftstreuhänder nur Grundrechtseingriffe durch die Ausfolgung der Akten geltend machen kann. Der Präsident des Staatsgerichtshofes in Liechtenstein, Marzell Beck, meinte zur APA, dass eine Entscheidung in der Sache in der Regel zwischen drei und sechs Monaten dauern könne.
Schon über ein Jahr warten die österreichischen Ermittlungsbehörden auf die Ausfolgung der Akten, die bei der Hausdurchsuchung im April 2011 beschlagnahmt wurden. Gegen die Ausfolgung der Akten aus der Hausdurchsuchung hatten die Anwälte von Grassers Kanzlei in Liechtenstein geklagt und in erster Instanz verloren. Doch im März 2012 gewannen sie in der Berufungsinstanz vor dem Fürstlichen Obergericht. Nach dessen Ansicht gilt für Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht, sodass sie nicht gezwungen werden dürfen, gegen ihre Klienten auszusagen. Dem widersprach nun das Höchstgericht und urteilte, dass die Ausfolgung an Österreich zulässig sei.
Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter wiederholte am Freitag auf APA-Anfrage, dass für das Vorgehen in Liechtenstein Grassers Treuhänder selber verantwortlich sei. Dieser treffe eigenständige Entscheidungen. Grasser selber hatte mehrmals betont, er habe alle Unterlagen offengelegt.
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