Zürich: Fensterprostitution verurteilt
Die Frau muss 250 Franken (154 Euro) Strafe bezahlen und sämtliche Gerichtskosten tragen.
Die 41-jährige Brasilianerin hatte sich im Mai 2005 am Fenster einer Liegenschaft an der Dienerstrasse in Zürich in aufreizender Kleidung präsentiert. Zudem machte sie laut Polizeiangaben einem Passanten auf der gegenüberliegenden Straßenseite eindeutige Handzeichen.
Wegen dieses Zuwinkens gelangte der Einzelrichter nun zu einem Schuldspruch. Das Handzeichen stelle ein entscheidendes Element der Erkennbarkeit der Bereitschaft zur Prostitution dar, schrieb der Richter im am Wochenende veröffentlichten Urteil.
Vor Gericht beteuerte die Prostituierte ihre Schuldlosigkeit. Sie habe sich nur passiv am Fenster aufgehalten. Diese Angaben widersprachen der Zeugenaussage eines Polizisten. Dessen Darstellung stufte das Gericht als glaubhaft ein.
Nur wenige Tage zuvor war die selbe Frau vom Bezirksgericht in einem anderen Verfahren noch entlastet worden. In diesem Fall hatte sich die Brasilianerin zwar auch in aufreizender Kleidung zur Schau gestellt, jedoch nicht mit eindeutigen Gesten auf sich aufmerksam gemacht. Die Brasilianerin war davon überzeugt, dass sie sich am Fenster aufhalten dürfe, solange sie nicht winke oder mögliche Freier anspreche. In der Folge war sie wegen Rechtsirrtums freigesprochen worden.
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