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Zoll: Was erlaubt ist und was deklariert werden muss

Urlaub: Vorsicht beim Mitbringen von Waren.
Urlaub: Vorsicht beim Mitbringen von Waren. ©Symbolbild/Bilderbox
"Ich wusste nicht, dass ich in einem Nicht-EU-Land war." Ausreden wie diese bekommen Amtsdirektor Roland Karner vom Zollamt Eisenstadt und seine Kollegen zu hören, wenn sie auf dem Flughafen Wien beim Durchsuchen des Reisegepäcks fündig werden.

Nachdem Unwissenheit bekanntlich aber nicht vor Strafe schützt, rät Karner allen Reisenden, sich im Voraus im Internet oder durch Broschüren über die Einfuhrbestimmungen kundig zu machen.

Auch in der EU gibt es Limits

Während bei einer Einreise aus EU-Staaten Waren für den persönlichen Gebrauch zollfrei eingeführt werden dürfen, gelten bei Nicht-EU-Staaten strengere Regeln. Aber auch innerhalb der EU gibt es Limits, etwa etwa 800 Stück Zigaretten oder zehn Liter Spirituosen. Bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind es dann 200 Stück Zigaretten und ein Liter Alkohol mit mehr als 22 Volumsprozent, die erlaubt sind. Bei Lebensmitteln sind zehn Kilogramm der Grenzwert, der noch auf einen Eigenbedarf schließen lässt.

Freigrenzen dürfen nicht zusammengerechnet werden

Waren wie Kleidung oder technische Geräte dürfen bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro von Flugreisenden aus Nicht-EU-Staaten importiert werden. Bei der Reise mit dem Auto oder der Bahn sind Waren im Wert von 300 Euro abgabefrei. Für Kinder unter 15 Jahren verringert sich die Freigrenze auf 150 Euro. Generell gelten die Freigrenzen pro Person und dürfen nicht bei mehreren Reisenden einfach “zusammengerechnet” werden. Muss eine Ware verzollt werden, gibt es eigene Zollsätze für jede Warengruppe. Wer mit seinem neuen Fotoapparat auf Urlaub fährt, sollte die Rechnung mitnehmen, rät Karner.

(APA)

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