Zeugenbefragung im Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt unergiebig

Am Mittwoch wird das im März begonnene Verfahren mit der neuerlichen Einvernahme eines Polizisten fortgesetzt.
Schlepper vor Gericht identifiziert
Vor der Polizei hatte der Mann den Viertangeklagten, einen 38-jährigen Pakistaner, eindeutig als denjenigen identifiziert, der ihm bei der illegalen Einschleusung nach Österreich geholfen habe. 2.000 Euro, so die Aussage bei der Polizei, habe er dem Angeklagten dafür bezahlen müssen. Vor Gericht wollte sich der Zeuge aber an gar nichts mehr erinnern. Er zweifelte sogar die Protokollierung seiner polizeilichen Einvernahme an. Über den Viertangeklagten wusste er lediglich Folgendes zu berichten: “Er hat mich empfangen und in seiner Wohnung Platz gegeben.”
Über den Prozess in Wiener Neustadt
Seit 17. März müssen sich acht Beschuldigte aus Pakistan, Indien und Afghanistan, darunter ehemalige Asyl-Aktivisten und Servitenklosterflüchtlinge, wegen Schlepperei verantworten. Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Ein- und Weiterschleusung von Asiaten mitgeholfen haben. Die Anklage stützt sich u.a. auf Telefonüberwachungen. Ursprünglich waren 14 Verhandlungstage – bis 6. Mai – ausgeschrieben. Dann dehnten sich die Termine bis Ende Juni aus, es gab u.a. Zweifel an den Übersetzungen der Telefonmitschriften, weshalb Dolmetscher mehrmals befragt wurden. Alle Angeklagten wurden enthaftet – manche kamen seitdem teilweise verspätet oder gar nicht ins Landesgericht. Aufgrund mehrerer Verzögerungen setzte Richterin Petra Harbich daher zuletzt einen weiteren Termin am 22. Juli fest und schloss auch folgende Prozesstermine im September nicht aus. (APA)
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