Der 37-jährige Kenianer Salim M. sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Hildesheim, der Prinz habe am 14. Jänner 2000 Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu “mit der Hand zweimal ins Gesicht geschlagen”. Der Zeuge zeigte sich überzeugt, dass Ernst August dabei keinen Gegenstand in der Hand hatte und den Hotelier auf die Wangen schlug.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Welfenprinzen dagegen vor, Brunlehner aus Verärgerung über den Lärm einer Diskothek mit einem Gegenstand krankenhausreif geschlagen zu haben. Ein Gutachter hatte in dem Prozess ausgesagt, dass die Verletzungen Brunlehners auf einen Schlagring oder einen anderen Gegenstand zurückzuführen seien. Dazu sagte der Zeuge Salim M., die Verletzungen am Oberkörper könnten nicht bei dem von ihm beobachteten Zwischenfall entstanden sein. Nach Darstellung des Zeugen war der Prinz wegen der lauten Musik des Hoteliers “sehr wütend und schimpfte auf Deutsch”. Gemeinsam mit einem anderen Kenianer sei es ihm aber gelungen, den Prinzen “nach dem Kampf” daran zu hindern, Brunlehner zu verfolgen.
Das Landgericht Hannover hatte Ernst August bereits 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt, woraufhin er als vorbestraft galt. Der Prinz erreichte aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gericht will in den kommenden Wochen weitere vom Verteidiger des Prinzen ausfindig gemachte Augenzeugen vernehmen. Damit aber rückt auch die Ladung der Ehefrau des Angeklagten, der monegassischen Prinzessin Caroline, als Zeugin näher. Der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter machte am Mittwoch deutlich, dass er dafür die Termine am 26. oder 27. November nutzen will, wenn bis dahin keine weiteren Prozessverzögerungen auftreten.
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