Seit vorigem Jahr gilt in Österreich ab 1. November die sogenannte “Winterausrüstungspflicht” für Pkw-Fahrer. Demnach müssen alle Pkw, die nach dem Stichtag bei winterlichen Fahrverhältnissen unterwegs sind, Winterreifen tragen, erinnerte der ARBÖ.
Wer sein Auto bei einer solchen Witterung stehen lässt, ist von der Regelung nicht betroffen. Ausnahmen gibt es auch für geschlossene Schnee- und Eisfahrbahnen, hier kann man statt Winterreifen auch Schneeketten anlegen. Für Busse und Lkw gilt in den klaten Monaten generell die Winterreifenpflicht.
Da das tatsächliche Eintreffen von winterlichen Fahrverhältnissen jedoch unabhängig von den gesetzlichen Fristen ist, empfiehlt der Autofahrerclub, schon lange vor November auf die “Winterpatschen” umzusteigen. “Sobald die täglichen Durchschnittstemperaturen auf acht Grad plus fallen, ist der Wechsel auf Winterreifen fällig”, so Gottfried Moser, technischer Schulungsleiter beim ARBÖ. Durch die spezielle Gummimischung geben die Winterpneus dann mehr Halt auf der Straße. Wer vor dem 1. November auf Schneefahrbahn mit Sommerreifen verunfallt, wird auch Probleme mit der Versicherung bekommen – dieses Verhalten gilt nämlich als grob fahrlässig.
Beim Kauf von Winterreifen muss darauf geachtet werden, dass das Profil eine Mindesttiefe von vier (bei Radialbauart) oder fünf Millimetern (bei Diagonalbauart) aufweist. Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche, wodurch sich die Bodenhaftung verschlechtert. Das wahre Herstellungsalter ist durch eine vierstellige Zahl auf der Seitenwand des Reifen in einem erhabenen Oval angebracht. Ein Beispiel: “3206” bedeutet, dass der Pneu in der 32. Woche des Jahres 2006 produziert wurde.
Zu beachten ist außerdem, welche Höchstgeschwindigkeit mit den Winterreifen erlaubt ist. Das maximal erlaubte Tempo ist am Reifen mit einem Buchstaben gekennzeichnet. M steht für 130 km/h, N für 140, P bedeutet 150 km/h, Q 160, bei R sind 170 km/h erlaubt, bei S 180, bei T 190, bei U 200, bei H 210, bei W 270 und bei Y 300 km/h.
Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein, am Anhänger nur dann, wenn auch das Zugfahrzeug entsprechend ausgerüstet ist. Fährt der Pkw mit Spikes, müssen diese auch am Anhänger angebracht sein. Der Luftdruck sollte gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöht werden, damit das Lamellenprofil richtig greifen kann. Bei neuen Reifen sollte man beachten, dass diese eine Strecke von etwa 300 Kilometern brauchen um voll funktionsfähig zu sein. Vorher haben sie besonders auf nasser Fahrbahn eine geringere Bodenhaftung, weshalb man besonders vorsichtig sein sollte.
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