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Zehn Jahre Haft wegen Bombe in Horn

Jahrelange Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher für den 76-Jährigen, dessen Bombe an BH Horn für Aufregung sorgte.

Zehn Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Mittwoch am Landesgericht Krems das – nicht rechtskräftige – Urteil für einen 76-Jährigen, der die Bezirkshauptmannschaft Horn am 15. Dezember 2010 mit einer selbst gebastelten, scharfen Bombe in Angst und Schrecken versetzt hatte. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel und auch eines Vergehens nach dem Waffengesetz schuldig.

Bombe wegen verweigerter Pensionsauszahlungen

Verletzt wurde damals niemand, weil die Sprengvorrichtung durch einen glücklichen Umstand nicht explodierte. Allerdings wurde das gesamte Gebäude evakuiert. Der Angeklagte nannte bei seinen Einvernahmen als Motiv, dass ihm seiner Meinung nach die Fürsorge Pensionsauszahlungen aus der Schweiz vorenthalten würde.

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