Zehn Jahre Haft für perversen Opa

Im September hatte der Rentner die Möglichkeit, die Sache zu erklären. Doch im Wesentlichen spricht er nur von Missverständnissen und Versehen. So sagte der 70-Jährige im Herbst vor Richter Martin Mitteregger, dass es schon eventuell sein könne, dass er dem Mädchen seinen Penis auf die Schenkel gelegt habe. Zum Oralverkehr aufgefordert? – wird er vom Vorsitzenden gefragt. „Vielleicht zur Gaude“, ist seine Antwort. Dass er sie gedrängt habe, ihm von ihr Intimfotos zu schicken, ja das gibt er zu, aber für alles hat er eine Erklärung zur Hand. Angeklagt ist der Tatzeitraum 2013 bis 2016 – das Mädchen war damals ein Teenager.
Erneute Verurteilung
Bereits 2008 wurde der Mann bereits wegen Grapschereien an der selben Enkelin verurteilt. Das Kind war damals im Vorschulalter. Zwei Jahre bedingt wurden damals ausgesprochen. Diese Vorstrafe wirkt sich bei der heutigen Verurteilung erschwerend aus. Der Schöffensenat kommt zu dem Ergebnis: Der Angeklagte hat alle Sexualdelikte an dem Teenager begangen. Missbrauch beim Spaziergang im Wald, Vergewaltigung am Küchentisch, eine beinahe endlose Liste wird in der Urteilsbegründung vorgetragen. Die Strafe: zehn Jahre Haft, 21.000 Euro Schmerzengeld für das Opfer und Haftung für dessen künftige Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen es bekämpfen.
(Red.)
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