AA

Zank im Büro des Gerichtsvorstehers

BG Bludenz
BG Bludenz ©Raphaela Lechleitner
Landesgericht entschied, Voraussetzungen lagen nicht vor, keine Einweisung, keine Strafe.

Von Christiane Eckert

Im März sucht ein 27-jähriger Montafoner den Bezirksgerichtsvorsteher in Bludenz auf. Nicht gezielt, sondern eher zufällig. Er will irgendwelche finanziellen Angelegenheiten erledigt haben, wirkt aber apathisch und „droht“ dem Richter schlussendlich mit dem Umbringen, falls er seinen Wünschen nicht nachkomme. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchter schwerer Nötigung und stellt wegen Unzurechnungsfähigkeit gleichzeitig einen Antrag auf Einweisung in eine entsprechende psychiatrische Anstalt.

Keine Konsequenzen

Laut Gutachter Reinhard Haller war der Mann im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Er litt unter einer Psychose. Somit definitiv keine Verurteilung. Andererseits muss für eine Einweisung eine Anlasstat vorliegen. Laut Verteidigerin Andrea Concin lag aber keine gefährliche Drohung vor, weil die Äußerung in der Situation nicht geeignet war, begründete Besorgnis zu erregen. Und das bestätigt auch die Zeugenaussage des Gerichtsvorstehers. Somit entscheidet der Senat des Landesgerichts Innsbrucks, welches in der Sache angerufen wurde, keine Einweisung, keine Strafe. Der Mann ist in Therapie und auf einem guten Weg, das Urteil ist rechtskräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Zank im Büro des Gerichtsvorstehers