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Wolfurt beschloss Gebühren und Abgaben

Bgm. Christian Natter: "Unsere Gebühren und Abgaben zählen zu den niedrigsten im Land."
Bgm. Christian Natter: "Unsere Gebühren und Abgaben zählen zu den niedrigsten im Land." ©Harald Pfarrmaier

Nur moderate Erhöhungen und Anpassungen bei den Wolfurter Gemeindeabgaben.

Wolfurt. Den Gebührenteil des Gemeindehaushalts für 2011 beschloss die Wolfurter Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22. Dezember letzten Jahres. Wie Bürgermeister Christian Natter mitteilte, kam es dabei nur zu einer moderaten Anpassung der verschiedenen Gebühren und Abgaben. “Auch nach diesen notwendigen Anpassungen zählen die Wolfurter Abgaben und Gebühren noch zu den niedrigsten im Land”, so Natter.

Nach 20 Jahren kam es nun zu einer Anpassung der Friedhofsgebühren. Trotz erheblicher Investitionen in die neue Urnengräberanlage wurde hier jedoch nur eine Angleichung an die Betriebskosten vorgenommen. So werden nun für Einfachgräber 230,- Euro, für Doppelgräber 380,- Euro und für Urnengräber 120,- Euro fällig. Die Gebühr für die Leichenhalle beträgt ab diesem Jahr 25,- Euro.

Ebenfalls nur geringfügig erhöht wurden die Wasser- und Kanalgebühren. Die Anhebung war hier infolge der hohen Investitionen der letzten Jahre und der in den kommenden Jahren geplanten Aufwändungen unerlässlich. So wurde die Wasserbezugsgebühr von 0,45 Euro je Kubikmeter auf 0,50 Euro erhöht und die Kanalbenützungsgebühr stieg von 1,43 Euro pro Kubikmeter auf neu 1,45 Euro.

Auf Grund der laufend steigenden Kosten bei der Abfallentsorgung musste auch hier die Grundgebühr angehoben werden. Statt bisher 15,- Euro sind nun pro Person und Jahr 17,- Euro fällig.

Im Bereich der Grundsteuer wurde der Hebesatz für “sonstige Grundstücke” (Grundsteuer B) von 370 auf nunmehr 420 angehoben.

Bürgermeister Christian Natter: “Uns ist es ein Anliegen, unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger nicht über Gebühr zu belasten und im Gemeindebudget vor allem auch ausgabenseitig Einsparungen vorzunehmen. Deshalb werden in Wolfurt die Gemeindeabgaben und -tarife nur in Teilbereichen und nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß angehoben.”
HAPF

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