Wer derzeit Wohnbeihilfe beantragt, darf für seine Wohnung nur den “ortsüblichen” Mietpreis zahlen. Wer mehr für seine Wohnung zahlen muss, schaut durch die Finger. Was jedoch ein ortsüblicher Mietpreis ist, entscheidet jede Gemeinde für sich.
Wohnbeihilfe unabhängig von Mietpreis
“Diese Regelung ist zu hinterfragen”, erklärt die grüne Wohnbausprecherin und Landtagsabgeordnete Nina Tomaselli. “Eine Wohnbeihilfe unabhängig von ortsüblichen Mietpreisen würde die soziale Treffsicherheit erhöhen.” In einer Anfrage an Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser will sie nun den dementsprechenden Handlungsspielraum erfahren.
“Ortsüblich” wird von Gemeinde definiert
Denn oft sei es einfach nicht möglich, eine Wohnung zu den von den Gemeinden vorgegebenen “ortsüblichen” Preisen zu finden. Da sie so einerseits mit hohen Wohnkosten wie auch dem Verlust der Wohnbeihilfe konfrontiert werden, seien gerade die doppelt betroffen, die von der Beihilfe eigentlich profitieren sollten. Als Ursache für das Problem sieht sie, dass den Gemeinden nicht vorgegeben ist, wie der Grenzwert berechnet werden soll. “Dadurch erhalten potentielle AntragstellerInnen für eine vergleichbare Wohnung mit den exakt gleichen Mietpreisen in einer Gemeinde Wohnbeihilfe und in einer anderen nicht“, betont Tomaselli.
Bregenz orientiert sich nach oben
Einzelne Gemeinden würden daher gleich gar keinen örtsüblichen Mietpreis festlegen, darunter auch Bregenz. “Am 11. Juni 2014 wurde im Rahmen einer Regio-Sitzung die ortsübliche Miete in Bregenz beziehungsweise der Regio festgelegt”, erklärt Stadtsprecher Andreas Marte. Diese habe man absichtlich hoch angesetzt, da man eine hohe Schwankungsbreite bei den Mietpreisen in der Region habe. “Aus diesem Grund ist es eigentlich noch nie vorgekommen, dass jemandem die Wohnbeihilfe versagt wurde”, betont Marte.
Eigentümer wissen von keinem Problem
Bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) ist man von diesem Problem überrascht. “Das deckt sich nicht mit unserer Erfahrung”, erklärt Daniela Eberharter von der VEV-Beratungsstelle. In letzter Zeit wäre ihr kein Fall bekannt, bei dem die Wohnbeihilfe aufgrund zu hoher Miete nicht gewährt worden wäre. “Es könnte eventuell Probleme geben, wenn man ungenau darlegt, wieviel man für was zahlt”, erklärt Eberharter. So müsse man beim Antrag klar zwischen Miete, Betriebskosten und anfallenden zusätzlichen Kosten für einen Auto-Stellplatz unterscheiden. Dass es aber auch bei Neubauten unterschiedliche Preisvorstellungen zwischen den Vermietern und der Gemeinde gibt, will sie nicht ausschließen.
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