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Wohnbeihilfe in Vorarlberg: Das gibt es zu beachten

Antrag auf Wohnbeihilfe in Vorarlberg stellen
Antrag auf Wohnbeihilfe in Vorarlberg stellen ©Canva
Die Wohnbeihilfe soll in Vorarlberg die Wohnkosten lindern. Wie erklären Ihnen die Vorraussetzungen und den Ablauf.
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Wohnen gilt als Grundbedürfnis. Die Wohnbeihilfe in Vorarlberg soll dementsprechend die Wohnkosten, welche unter anderem Mietzahlungen, Ankauf und Sanierung beinhalten, für Vorarlberger lindern.

Vorraussetzungen für Wohnbeihilfe

  • Menschen mit einer Österreichische Staatsbürgerschaft oder einem nach EU-Recht/Staatsvertrag gleichgestelltem Status
  • Personen ohne Staatsbürgerschaft müssen mehr als 10 Jahre in Österreich wohnhaft sein oder einer mindestens 8 Jahre langen Beschäftigung, die in der Sozialversicherung erfasst wird, nachgehen. Zusätzlich dazu können auch Personen mit dem Status „langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger“ oder „subsidiär Schutzberechtigte“ Wohnbeihilfe anfordern
  • Die Wohnung ist für die Eigennutzung
  • Die Wohnungeinheit muss baulich abgeschlossen sein und eine Fläche von mindestens 25m² (Mit Küche, Bad/Dusche und WC) haben.
  • Für die Wohnung ist ein Mitaufwand oder eine Kreditrückzahlung zu leisten oder sie sie muss saniert werden
  • Das Einkommen muss aus einer vollberuflichen Tätigkeit oder einem Folgeeinkommen (z.B. Rente, Arbeitslosengeld oder Krankengeld) bezogen werden
  • Eine Teilzeitbeschäftigung wird anerkannt, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen von einem Facharzt bestätigt wurde oder dieser aus Altersgründen oder bei einem beruflichen Wiedereinstieg nachgegangen werden muss
  • Letztlich wird von der zuständigen Wohnsitzgemeinde geprüft, ob die Miete angemessen ist

Bei der Wohnung wird immer die tatsächliche Nutzfläche berücksichtigt. Dabei gilt: Für eine Person bis zu 50 m², für zwei Personen bis zu 70 m² und für jede weitere Person zusätzlich 10 m².

Das Vermögen muss nicht angeben werden, wenn es die Höhe von 15.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt nicht überschreitet. Für weitere Personen wird dieser Betrag um 5.000 Euro pro Person erhöht.

Ob der Wohnungsaufwand zumutbar ist kann in dieser Tabelle abgelesen werden. Dabei wird einerseits das Einkommen und andererseits die Anzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigt.

Wo und wie kann ein Antrag für Wohnbeihilfe gestellt werden?

Die Formulare kann man bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Vorarlberg oder in der Abteilung für Wohnbauförderung in der Landesregierung abgeholt werden. Zusätzlich dazu kann man die Antragsformulare Wohnbeihilfe auch online ausdrucken.

Für eine ordentliche Prüfung sollten neben dem Antrag für Wohnbeihilfe noch weitere Dokumente beigelegt werden: Die Mietbestätigung und der Mietvertag, die Kreditbestätigung, ein Einkommensnachweis und ein Versicherungsdatenauszug der Krankenkasse. Alle weiteren Informationen und Formulare Wohnbeihilfe in Vorarlberg können hier online eingesehen werden.

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