Wir können die vom Landtag beschlossenen neuen Richtlinien begrüßen, unsere fachlichen Eingaben zu den einzelnen Punkten wurden berücksichtigt. Sowohl der zuständige Landesrat Mag. Karlheinz Rüdisser als auch die Chefs der Wohnbauförderungsstelle haben Verständnis für die Anforderungen der Praxis gezeigt. Das betont Mag. Elmar Hagen, Lustenau, der Fachgruppenobmann der Vorarlberger Bauträger und Immobilienmakler. Insbesondere bei den höheren Förderstufen sind die Kürzungen mit 2 % bzw. 4 % gering.
Die Verantwortlichen im Land, so Mag. Hagen, ist die Bedeutung der Wohnbauförderung bewusst. Ohne ausreichende Förderung des Wohnbaus ist mit einer Verknappung von Wohnraum zu rechnen und die Mietkosten würden in die Höhe schnellen. Vorarlberg verzeichnet nach wie vor Zuzug, im Jahresabstand ist die Zahl der Hauptwohnsitze in Vorarlberg um 1.423 angewachsen.
Elmar Hagen ist auch erfreut darüber, dass künftig Baugenehmigung und Energieausweise ausreichen, um mit dem Bau beginnen zu können. Es müssen nicht mehr zahlreiche Eingaben für einen Gebäudeausweis gemacht werden. Wer sparen muss, kann auch entsprechend günstiges Material verwenden. Zudem wird der Verwaltungsaufwand erheblich geringer. Das gilt allerdings lediglich für die geringste Förderstufe.
Fachgruppenobmann Hagen erinnert daran, dass Spezialisten wie Jeannot Fink, Atrium, oder Klaus Baldauf, Nägelebau, in den Besprechungen mit dem Land wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Wohnbauförderung eine große Unterstützung für Familien bleibt. Ein Ergebnis der Besprechungen ist auch, dass für das Landgeld die Obergrenzen für Baukosten für Häuser und Wohnungen angehoben werden. Das entspricht der Kostenentwicklung am Bau.
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