Wöginger könnte vor Schadenersatz-Forderung stehen

Laut der Zeitung geht es um bis zu 9.000 Euro, zusammengesetzt aus dem Verdienstentgang und dem Ersatz für die erlittene Kränkung der ausgebooteten Beamtin bei der Besetzung des Finanzamts Braunau. Wöginger muss im Rahmen der Diversion, die ihm ein Strafurteil zu den Postenschacher-Vorwürfen erspart hat, 44.000 Euro an den Staat zahlen. Dieser Betrag könne aber nicht mit etwaigen Schadenersatzforderungen des Staats gegen Wöginger aufgerechnet werden, erläuterte WU-Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer gegenüber der "Presse".
(APA)
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