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Wirbel um Wahlplakate

Heftiger Streit um die ÖVP Wahlplakate.
Heftiger Streit um die ÖVP Wahlplakate. ©Daniela Lais

Hörbranz. Nach der Wahl ist vor der Wahl – so gilt es zumindest in der Marktgemeinde Hörbranz. Dort kämpfen am 28. März der amtierende ÖVP Bürgermeister Karl Hehle und Thomas Hagen von den Unabhängigen und Freiheitlichen in einer Stichwahl um den Bürgermeistersessel. Für das ÖVP Team Anlass genug um für Hehle Wahlwerbung zu machen. “Im Zuge der Vorbereitung auf die Stichwahl haben wir uns entschlossen, Plakate anzubringen”, erklärt Vize Bgm. Manuela Hack. Am vergangenen Freitag strömten schließlich die parteieigenen Wahlhelfer aus um 20 Doppelplakate mit dem Konterfei Hehles anzubringen. “Unsere Leute waren mit Plakatieren fast fertig, als sie gemerkt haben, dass Josef Siebmacher und Manfred Oberhauser unsere Plakate entfernt und mitgenommen haben”, zeigt sich Hack empört über das Vorgehen der Unabhängigen und Freiheitlichen.

Anzeige und Einvernahme

In Folge griff Bgm. Karl Hehle zum Telefon, informierte den Polizeiposten und erstattete Anzeige. Die Polizei schnappte die beiden “Plakatdiebe” vor dem Haus von Siebmacher und lud sie auf die Polizeiwache zur Einvernahme. “Offensichtlich wollte Siebmacher die Plakate im Keller versorgen”, erklärt Hack erzürnt. Nach der Einvernahme durfte die ÖVP Riege die Plakate wieder entgegen nehmen und erneut anbringen.

Gemeinsame Vereinbarung

Die Frage hingehend Plakatanbringung vor Wahlen ist indes eine Wackelige. So gibt es von Seiten der Gemeindeaufsichtsbehörde der BH Bregenz nur Bestimmungen über die Berechtigung einer Wählergruppe zur Beteiligung an der Wahlwerbung. Weitere Bestimmungen regeln etwa das Prozedere der Anmeldung der Wählergruppen für die Wahlen oder die Prüfung der Wahlvorschläge durch die Gemeindewahlbehörde. Demnach sind im Gemeindewahlgesetz lediglich die Voraussetzungen definiert, unter denen sich eine Wählergruppe an der Wahlwerbung beteiligen kann. Andere Bestimmungen hinsichtlich der Aufstellung von Wahlplakaten sind in diesem Gesetz nicht verankert. Stattdessen existiert von Seiten der Gemeinde eine freiwillige Vereinbarung, die in der Sitzung der Gemeindewahlbehörde am 1. Februar diesen Jahres abermals fixiert wurde. So wurde unter dem Punkt “Allfälliges” die Aufstellung der Wahlplakate an drei Standorten beschlossen, an denen Tafeln zur Befestigung der Wahlplakate platziert werden. “Es gibt in unserer Gemeinde schon seit Jahren eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Parteien, dass Plakate nur an den vorgesehenen Plätzen anzubringen sind”, erklärt Hack. Aber wäre dann eine Plakatierung vor der Stichwahl nicht eine Maßnahme gegen die eigenen Vereinbarungen? “Die FPÖ mit ihrem Kandidaten Hagen hat sich schon vor der Gemeinderatswahl nicht daran gehalten und ihre Plakate an Bushaltestellen anbringen lassen. Wir haben sie auf die Vereinbarung aufmerksam gemacht und haben nur die Antwort erhalten, dass die Plakate trotzdem hängen bleiben und sie rechtliche Schritte einleiten werden, wenn wir sie abhängen lassen.”, fühlt sich Hack mit der eigenen Plakatierung im Recht.

Gemeindereporterin: Daniela Lais

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