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Wirbel um Betriebsansiedlung: "Habe voll rechtens gehandelt"

Klaus, Feldkirch - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsmissbrauchs im Zuge der Ansiedlung von Gildemeister in Klaus.
Verdacht auf Steuerhinterziehung
Grasser: "Absolut üblicher Fall"
Meusburger weist Vorwürfe zurück

Der Vorwurf hat es in sich. „Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen einen pensionierten Finanzbeamten und zwei aktive Beamte wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Ungereimtheiten bei einer Betriebsprüfung, die bereits mehrere Jahre zurückliegt“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch, ohne weitere Details zu verraten.

Vorwürfe zurückgewiesen

Ins Visier der Ermittler ist der frühere Spitzen-Finanzbeamte Edelbert Meusburger, bis 2008 Leiter der Großbetriebsprüfung im Land, geraten. Ihm wird laut einem Bericht der Wiener Tageszeitung „Der Standard“ vorgeworfen, günstige Abschreibungsmethoden für die Gildemeister-Niederlassung „im Ländle sowie in Liechtenstein“ zumindest toleriert zu haben. Es soll laut Standard-Informationen um rund 30 Millionen Euro Steuerhinterziehung gehen. Vorwürfe, die Edelbert Meusburger im Gespräch mit den VN auf das Entschiedenste zurückweist: „Ich bin überzeugt, dass ich rechtlich richtig gehandelt habe.“ Vertieft auf die Vorwürfe dürfe er wegen der Amtsverschwiegenheit nicht eingehen. Aber: Der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestätigte gestern im Zuge einer Pressekonferenz in Wien, dass es sich bei dem Steuerfall um nichts Außergewöhnliches handle.

Auftrag erhalten

Rückblick ins Jahr 2003. Edelbert Meusburger zählte zu den renommiertesten Finanzbeamten Österreichs. Er war unter anderem Spezialist für internationales Steuerrecht, hielt Vorträge im In- und Ausland und war auch Referent an der Bundesfinanz-Akademie. Vom damaligen Finanzminister Grasser erhielten er und der mittlerweile verstorbene Ministerialrat Peter Quantschnigg den internen Auftrag, für Gildemeister in Klaus eine rechtlich zulässige, vertretbare Lösung zu suchen. Das wurde daraufhin von Meusburger umgesetzt. Dabei ging es darum, praktisch im Wege eines sogenannten „Advance Ruling“, das es damals im österreichischen Steuerrecht in der heutigen Form noch nicht gab, verbindliche Auskünfte über die steuerlichen Bedingungen zu geben. Meusburger: „In diesem Zusammenhang wurde bereits einmal gegen mich ermittelt und das Verfahren eingestellt.“ Es soll auch ein Gutachten geben, das Edelbert Meusburger entlastet. Zu den Hintergründen der Ermittlungen gibt es vorerst nur Spekulationen. Während Meusburger um seine Reputation als überaus harter, aber korrekter Finanzprüfer fürchtet, glauben Insider, dass es in Wirklichkeit gar nicht um Meusburger und die beiden aktiven Finanzbeamten geht. Vielmehr soll demnach damit Ex-Finanzminister Grasser weiter belastet werden. Für Meusburger und die beiden Vorarlberger Finanzbeamten gilt die Unschuldsvermutung.

STICHWORT

Advance Ruling Österreich ist mit Einführung von Advance Ruling ab 2011 dem Beispiel vieler europäischer Staaten gefolgt und hat die Möglichkeit geschaffen, gegen Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags antragsgebundene Rechtsauskünfte für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in den Bereichen Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise vom Finanzamt zu erlangen. Diese Rechtsauskünfte sind verbindlich. (VN-EE/ MIG)

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