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"Wir stehen kurz vor der Anklage"

(VN) Schwarzach - Testamentsaffäre: Entscheidung steht laut Bandion-Ortner unmittelbar bevor.

“Wir stehen kurz vor der Anklage“, sagt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im VN-Interview zur Testamentsaffäre: „Man ist schon im Endspurt.“ Noch heuer will die Ministerin eine umfassende Erbrechtsreform angehen. So sollen fremdhändige Zeugentestamente abgeschafft werden: Sie seien „besonders missbrauchsanfällig“. Zum Fall Cain erklärt die Justizministerin, darüber nachzudenken, bei schwerer Körperverletzung eine Mindeststrafe einzuführen, wenn Kinder davon betroffen sind. Bei schwerer Körperverlegung mit Todesfolge gibt es zurzeit „nur“ eine Höchststrafe – sie beträgt zehn Jahre Haft.

VN-INTERVIEW

Welche Lehren ziehen Sie aus dem Fall Cain?

Bandion-Ortner: Solche Fälle wird man mit den Mitteln des Strafgesetzes allein nicht verhindern können. Leider. Dennoch denke ich daran, bei schwerer Körperverletzung eine Mindeststrafe einzuführen, wenn Kinder davon betroffen sind. Ich glaube zwar nicht, dass sich ein potenzieller Täter durch eine solche Maßnahme abhalten lässt, aber es wäre ein wichtiges Signal.

Ist der Fall Cain Ihrer Einschätzung nach schwere Körperverletzung mit Todesfolge oder Mord?

Bandion-Ortner: Schauen Sie, wenn ich in dieser Causa irgendeine Einschätzung abgebe, wäre das indirekt eine Beeinflussung der Rechtssprechung; und das mache ich nicht.

Wenn der Fall als schwere Körperverletzung mit Todesfolge angesehen wird, dann beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Ist das verhältnismäßig?

Bandion-Ortner: Solche Fragen sind so schwierig zu beantworten. Das ist einer der schlimmsten Fälle, die es gibt. Ich bin selber Mutter eines siebenjährigen Buben. Und wenn ich so etwas lese, dann „druckts“ mich wirklich. Und daher überlege ich, was ich als Justizministerin dazu beitragen kann, um so etwas für die Zukunft zu verhindern.

Schon seit Längerem beschäftigt Vorarlberg die Testaments­affäre. Wann kommt es zu einer Anklageerhebung?

Bandion-Ortner: Wir stehen kurz vor der Anklage. Diese Information wurde mir heute zugetragen. Man ist schon im Endspurt.

Heißt das, es handelt sich nur noch um ein, zwei Wochen?

Bandion-Ortner: Das kann ich nicht sagen.

Allein der Aktenlauf hat offenbar sehr viel Zeit gekostet.

Bandion-Ortner: Das ist sicher nicht der Grund. Man darf nicht vergessen, dass sehr umfangreiche Ermittlungen notwendig sind. Das ist ja kein Ladendiebstahl, das ist ein sehr komplexer Kriminalfall. Das bedarf seiner Zeit.

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Testamentsaffäre?

Bandion-Ortner: Wir werden heuer eine Reform des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzesbuches angehen. Da steht das Erbrecht ganz am Beginn. Ich glaube z. B., dass das fremdhändige Zeugentestament nicht mehr zeitgemäß ist.

Soll es abgeschafft werden?

Bandion-Ortner: Zumal es besonders missbrauchsanfällig ist, kann ich mir das sehr gut vorstellen. Aber die Gesetze machen ja die Abgeordneten.

Wird die Reform 2012 in Kraft treten?

Bandion-Ortner: Das ist meine Absicht.

Welche Konsequenzen werden Sie noch ziehen?

Bandion-Ortner: Die Sonderrevisionen haben gezeigt, dass wir in der Dienstaufsicht etwas ändern müssen. Wir arbeiten an einem Leitfaden, der helfen soll, Unregelmäßigkeiten und Problemfelder bereits im Vorfeld zu erkennen.

Wie geht das in der Praxis?

Bandion-Ortner: Indem man die Leute dahingehend schult. Außerdem ist in Hall ja schon die justizinterne Beratungsstelle für berufsethische Fragen eingerichtet worden; dorthin können sich Leute wenden, wenn sie sehen, dass etwas nicht stimmt.

Sie haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, demzufolge Schadenersatzansprüche bei der Geburt behinderter Kinder ausgeschlossen werden sollen. Die SPÖ sagt Nein dazu, ist das Projekt damit gescheitert?

Bandion-Ortner: Die Diskussion ist noch lange nicht zu Ende. Das Problembewusstsein sickert ja erst: Schadenersatzansprüche sind für derartige Fälle einfach nicht geeignet. Und wenn Kritiker meines Entwurfs dann meinen, nicht das Kind sei der Schaden, sondern das Geld, dass das Kind koste, ist das meines Erachtens nur eine verbale Finesse. Das kann man nicht trennen. Hier ist eine klare gesetzliche Regelung notwendig.

Wie geht es in der Causa Grasser weiter?

Bandion-Ortner: Die Staatsanwälte arbeiten sehr engagiert. Wann mit einem Abschluss oder Teilabschluss zu rechnen ist, kann ich nicht sagen.

Grasser verlangt einen Abschluss in zwei Monaten.

Bandion-Ortner: Auch der Herr Grasser wird sich gedulden müssen.

Sie haben nun einige Maßnahmen angekündigt. Soll man zum Schluss kommen, dass Rücktrittsgerüchte jeder Grundlage entbehren?

Bandion-Ortner: Ich habe viel vor – man wird sehen, wie viel Energie ich noch habe in diesem Job.

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